Expertenrat

Wir haben ein Haus als GBR gekauft. Bekommen wir dennoch Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Bastian  J. am 01.09.2021 

Leider haben meine Frau und ich unser Haus als GbR gekauft. Ansonsten stimmen alle Voraussetzungen fürs Baukindergeld. Sehen Sie eine Möglichkeit, das zu heilen? Etwa Auflösung der GbR und Berichtigung des Grundbuchs? Im Kaufvertrag stehen sowohl meine Frau als ich (eigenständig handelnd sowie im Namen der GbR).

Antwort von aktion pro eigenheim 

Entscheidend dürft hier der Eintrag im Grundbuch sein. Sofern Sie als GbR und nicht als natürliche Personen eingetragen sind, bekommen Sie kein Baukindergeld. Ob eine Änderung des Grundbucheintrags ausreichend ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 539-9006.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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