Expertenrat

Bekommen das Baukindergeld nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christian S. am 29.07.2020 

Bekommen das Baukindergeld nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete? Wir werden am 21.08.2020 den Kaufvertrag für ein Haus unterschreiben. Unser gemeinsames Kind wurde 2013 geboren. Wir sind aber nicht verheiratet.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auch als unverheiratetes Paar können Sie das Baukindergeld beantragen! Wichtig ist, dass Sie alle dann in der neuen Immobilie mit dem Hauptwohnsitz gemeldet und kindergeldberechtigt sind - der Trauschein spielt keine Rolle.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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