Können wir Baukindergeld beantragen, wenn ich in das Haus meines Partners einziehe?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Monique R. am 08.11.2021 Ich bin alleinerziehend. Mein Sohn ist 5 Jahre. Wir sind jetzt in das Haus meines Partners eingezogen, dieser ist nicht der Vater meines Sohnes und wir sind auch nicht verheiratet. Ich bin keine Eigentümerin des Hauses, aber die Kindergeldberechtigte meines Sohnes. Können wir trotzdem das Baukindergeld beantragen?
Antwort von aktion pro eigenheim
Ihre Frage können wir nur allgemein beantworten, da Sie die genauen Umstände nicht schildern. Grundsätzlich ist es beim Baukindergeld so:
- Die Förderung können auch unverheiratete Paare beantragen und das Baukindergeld ist auch möglich, wenn Ihr Partner nicht der Vater des Kindes ist.
- Den Antrag können nur Eigentümer:innen stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin geworden sind, kann nur Ihr Partner das Baukindergeld beantragen.
- Wenn Sie in ein neu gebautes Haus ziehen, muss die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 erteilt worden sein.
- Wenn Sie in eine bestehende Immobilie einziehen (also das Haus gebraucht gekauft haben), muss der Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet worden sein.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
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