Expertenrat

Wir haben unsere Baugenehmigung noch rechtzeitig für das Baukindergeld erhalten, das Grundstück gehörte uns zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht. Ist die Förderung dennoch möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christine S. am 08.02.2022 

Wir haben die Baugenehmigung noch im März 2021 erhalten. Allerdings haben wir uns noch nicht in das Grundbuch eintragen lassen (Grundstück gehört seinen Eltern noch aktuell). Würden wir das Baukindergeld noch erhalten oder hätte die Grundbucheintragung vor der Baugenehmigung erfolgen müssen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn die Baugenehmigung auf Ihren Namen erteilt wurde, sollte das zunächst kein Problem sein. Wichtig für das Baukindergeld ist aber, dass das Grundstück dann rasch in Ihren Besitz übergeht. Denn wenn das Grundstück erst zusammen mit dem Haus auf Sie übertragen wird, ist das Baukindergeld nicht mehr möglich, weil Kauf/Übertragung zwischen Verwandten in gerader Linie nicht förderfähig sind.

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