Die bayerische Eigenheimzulage ist eine Förderung für Wohneigentum - sie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
Was wird mit der Eigenheimzulage gefördert?
Der Zuschuss in Bayern wird gezahlt für:
Wer kann die Eigenheimzulage in Bayern beantragen?
Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist eine bestimmte Einkommensgrenze. Die Grenze liegt je nach dem zu versteuernden Einkommen:
Wann kann ich die Förderung für mein Haus oder die Eigentumswohnung erhalten?
Eine Förderung ist möglich, wenn für das Objekt nach dem 30.06.2018 die baurechtliche Genehmigung erteilt beziehungsweise ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Den Zuschuss gibt es also für alle Baugenehmigungen und Kaufverträge ab dem 1.7.2018. Wenn es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt, ist die Förderung möglich, wenn nach dem 30.06.2018 die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen ist bzw. die Gemeinde eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat.
Wo kann der Antrag auf die Eigenheimzulage gestellt werden?
Die Eigenheimzulage wird bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragt. Der Antrag kann nach dem Einzug innerhalb von sechs Monaten bei der BayernLabo gestellt werden. Die Eigenheimzulage läuft bis zum 31.12.2020. Bis dahin müssen
sämtliche Antragsvoraussetzungen (Baugenehmigung/Kaufvertrag, Bezug des
Wohnraums) erfüllt sein. Der Antrag auf Eigenheimzulage muss vollständig bis zum 31.12.2020 in Papierform
(Posteingang bei der BayernLabo) vorliegen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Zur Bearbeitung des Antrags benötigt die BayernLabo die folgenden Unterlagen:
Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Zusätzlich zur Bayerischen Eigenheimzulage können Familien das Baukindergeld des Bundes sowie das Baukindergeld Plus in Bayern beantragen.
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