25.02.2020

Bayerische Eigenheimzulage kann bis Ende 2020 beantragt werden

Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für alle Berechtigten

Bis Ende 2020 können Käufer von Wohneigentum und Bauherren eine Förderung bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragen. Berechtigte erhalten einen Zuschuss von einmalig 10.000 Euro als Unterstützung. Wer noch in diesem Jahr einzieht, kann seinen Antrag auf die bayerische Eigenheimzulage bis zum 31.12.2020 stellen.

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Zuschuss für Wohneigentum: Bayern greift Bauherren und Immobilienkäufern mit der Eigenheimzulage unter die Arme

Foto: aktion pro eigenheim

Die bayerische Eigenheimzulage ist eine Förderung für Wohneigentum - sie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Was wird mit der Eigenheimzulage gefördert?
Der Zuschuss in Bayern wird gezahlt für:

  • Neubau eines Ein- und Zweifamilienhauses
  • Neubau einer Eigentumswohnung
  • Kauf eines neuen oder bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Kauf einer neuen oder bestehenden Eigentumswohnung
  • Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes, so dass eine neue Wohnung entsteht.

Wer kann die Eigenheimzulage in Bayern beantragen?
Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist eine bestimmte Einkommensgrenze. Die Grenze liegt je nach dem zu versteuernden Einkommen:

  • für Alleinstehende bei 50.000 Euro,
  • für Haushalte ohne Kinder bei 75.000 Euro, 
  • für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro, 
  • für Familien mit zwei Kindern bei 105.000 Euro. 
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro.

Wann kann ich die Förderung für mein Haus oder die Eigentumswohnung erhalten?
Eine Förderung ist möglich, wenn für das Objekt nach dem 30.06.2018 die baurechtliche Genehmigung erteilt beziehungsweise ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Den Zuschuss gibt es also für alle Baugenehmigungen und Kaufverträge ab dem 1.7.2018. Wenn es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt, ist die Förderung möglich, wenn nach dem 30.06.2018 die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen ist bzw. die Gemeinde eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat.

Wo kann der Antrag auf die Eigenheimzulage gestellt werden?
Die Eigenheimzulage wird bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragt. Der Antrag kann nach dem Einzug innerhalb von sechs Monaten bei der BayernLabo gestellt werden. Die Eigenheimzulage läuft bis zum 31.12.2020. Bis dahin müssen sämtliche Antragsvoraussetzungen (Baugenehmigung/Kaufvertrag, Bezug des Wohnraums) erfüllt sein. Der Antrag auf Eigenheimzulage muss vollständig bis zum 31.12.2020 in Papierform (Posteingang bei der BayernLabo) vorliegen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
Zur Bearbeitung des Antrags benötigt die BayernLabo die folgenden Unterlagen:

  • Die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor dem Antragseingang. Bei einer Antragstellung 2020 werden die Steuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018 benötigt
  • Meldebescheinigung der Gemeinde
  • Vollständiger Grundbuchauszug (hieraus muss der Eigentumsnachweis hervorgehen bzw. mindestens die Eintragung der Auflassungsvormerkung)
  • Bestätigung der Meldebehörde(n), dass Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern mindestens ein Jahr beträgt oder Nachweis einer dauerhaften Erwerbstätigkeit seit mindestens einem Jahr in Bayern
  • ggf. baurechtliche Genehmigung bzw. Bestätigung der Gemeinde
  • ggf. Kaufvertrag für Kaufimmobilien
  • ggf. aktueller Bescheid über die Kindergeldfestsetzung
  • Identifizierung (z.B. Postident-Verfahren; kann auch nachgereicht werden)

Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Zusätzlich zur Bayerischen Eigenheimzulage können Familien das Baukindergeld des Bundes sowie das Baukindergeld Plus in Bayern beantragen.

 
 
 
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / BayernLabo
 
 
 
 

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