Expertenrat

Wir haben Ende 2017 die Baugenehmigung erhalten, das Grundstück gehört uns allerdings noch nicht. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Melanie S. am 09.05.2018 

Wir haben im November 2017 die Baugenehmigung erhalten. Allerdings gehört uns das Grundstück noch nicht - dieses wird uns demnächst innerhalb der Familie geschenkt. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld - da die Schenkung einem Kaufvertrag gleich gesetzt werden kann?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Derzeit sind nur die Eckdaten der Förderung bekannt, ein Gesetz und Förderbedingungen gibt es zum Baukindergeld noch nicht. Deshalb können wir spezielle Frage wie die Ihre bisher auch nicht beantworten. Nach jetzigem Kenntnisstand sind Baugenehmigung beim Neubau und Kaufvertrag beim Immobilienkauf die relevanten Daten.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-baugenehmigung-kauf-grundstueck-1526033948.php