Expertenrat

Wir haben die Baugenehmigung am 04.12.2017 erhalten. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nina W. am 21.09.2018 

Wir haben die Baugenehmigung am 04.12.2017 erhalten, Erschließung der Grundstücke und Baubeginn war im Februar und bei anderen Familie in Juni 2018. Haben wir Anspruch auf BKG? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Da Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, können Sie den Zuschuss nicht beantragen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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