Förderung:
Das Bistum Speyer vergibt verbilligte Erbbaurechte an Familien. Der Erbbauzins liegt bei vier Prozent. Ab zwei Kindern wird pro weiterem Kind eine Ermäßigung von einem Prozent gewährt. Bei fünf oder mehr Kindern muss kein Erbbauzins bezahlt werden, so lange die Familie Kindergeld bezieht.
Musterbeispiel Förderung:
Erwirbt eine Familie mit vier Kindern im Bistum Speyer ein Erbbaurecht, zahlt sie pro Jahr bei einem Grundstückswert von 100.000 Euro nur 1.000 Euro an Erbbauzins (4.000 Euro ohne Kinder).
Kontakt:
Bischöfliches Ordinariat
Kleine Pfaffengasse 16
67343 Speyer
Tel. 06232 102-0, zuständig Herr Flörchinger -233
Email: floerchinger@bistum-speyer.de
Web: www.bistum-speyer.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.