27.07.2022

BEG-Reform: Neubau-Förderung auf Minimum reduziert

Geänderte Förderbedingungen greifen schon ab 28.7.2022

Am 26.7.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine umfassende Reform der BEG-Förderung verkündet, die Änderungen treten bereits am 28.7.2022 in Kraft. Für Bauherren gibt es - einmal mehr - keine guten Nachrichten: Die Neubau-Förderung wird bis Ende des Jahres auf ein Minimum zusammengestrichen. Auch bei der Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung wird gespart. Ein Überblick.

Eingerüsteter NeubauBild größer anzeigen

Schon wieder ändert sich die Neubau-Förderung quasi über Nacht. Für Bauherren ist die verbliebene KfW-Förderung kaum noch attraktiv

Foto: aktion pro eigenheim

Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll sicherstellen, dass die knappen Haushaltsmittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Klimaschutz-Effekt erzielen: in der Altbau-Sanierung. Damit dort so viele Haushalte wie möglich gefördert werden können, werden die Fördersätze bei allen Maßnahmen reduziert. Bei der Neubau-Förderung werden die Zuschüsse auf ein Minimum reduziert. Das wird kaum einen Bauherren motivieren, ein Effizienzhaus 40 NH in Angriff zu nehmen.

Geänderte Förderbedingungen treten kurzfristig in Kraft / So ändert sich die Neubau-Förderung
Die Änderungen bei der KfW-Förderung für Neubauten werden bereits zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei der KfW eingegangen sind, gelten noch die alten Förderkonditionen.  

Was ändert sich für Bauherren? Die Neubau-Förderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Daher werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 Prozent gesenkt. Durch die Zinsvergünstigung haben Bauherren Vorteile in einem Umfeld steigender Bauzinsen.

Der maximale Kreditbetrag für ein Effizienz­haus 40 NH sinkt auf 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei 5 Prozent Tilgungszuschuss sind also maximal 6.000 Euro Zuschuss möglich.

Ab 2023 soll dann wie bereits angekündigt eine neu konzipierte Neubau-Förderung zur Verfügung stehen.

Die ausführlichen Infos vom BMWK zur BEG-Reform sind hier nachzulesen.

Viele Änderungen auch bei BEG-Förderung für Sanierungen
Auch der Sanierungsbereich ist nicht von Kürzungen verschont geblieben: Hier sinkt die Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung deutlich, die Zuschuss-Variante des Förderprogramms wurde gestrichen. Darüber hinaus wird bei den Einzelmaßnahmen die Kreditvariante eingestellt, bestehen bleiben die Zuschüsse über das BAFA. Um möglichst viele Haushalte fördern zu können, sinken auch die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Gasheizungen werden künftig nicht mehr gefördert, dafür gibt es einen neuen Austauschbonus für Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Diese Änderungen bei der BAFA-Förderung werden zum 15.8.2022 umgesetzt. Die Details zu den Änderungen der Förderung im Sanierungsbereich finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/beg-reform-neubau-foerderung-auf-minimum-reduziert.php