Redaktions-Tipp

Fünf goldene Regeln für gesundes Bauen und Wohnen

Wohngesundheit im Bauvertrag festschreiben

Ein Eigenheim ohne Schadstoffe ist leider keine Selbstverständlichkeit. Wer also beim Hausbau sicher gehen will, dass sich keine Schadstoffe und damit Gefahren für die Gesundheit einschleichen, der sollte im Bau- bzw. Kaufvertrag strenge Kriterien festlegen. Diese fünf goldenen Regeln helfen beim gesunden Bauen und Wohnen.

Kinder barfuß auf FußbodenBild größer anzeigen
Ein schöner Bodenbelag bringt den Raum erst richtig zur Geltung. Durch entweichende flüchtige organische Verbindungen (VOC) kann er aber auch zum Gesundheitsrisiko werdenFoto: aktion pro eigenheim

1. Architekten, Bauträger oder Verkäufer nach Erfahrungen und entsprechenden Zertifizierungen fragen. Bedürfnisse (etwa von Allergikern), Kriterien und Vorgaben im Bauvertrag festschreiben.

2. Planer und Handwerker nach ihren baubiologischen Erfahrungen auswählen, Referenzen erfragen und gegebenenfalls Haftungsansprüche vertraglich regeln.

3. Auf Öko-Gütesiegel und Zertifizierungen achten und Mindeststandards für schadstofffreie Materialien schriftlich vereinbaren.

4. Verbaute Inhaltsstoffe erfragen oder idealerweise in den Bauvertrag mit aufnehmen.

5. Bei Bestandsobjekten: Bau- und Gebäudequalität durch Sachverständige mit baubiologischer Expertise absichern. 

 
 
 
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/ratgeber/gesund-bauen-und-wohnen/fuenf-goldene-regeln-fuer-gesundes-bauen-und-wohnen.php