Bauvertrag

Fachlicher Rat minimiert Risiken

Egal ob Fertighaus oder Architektenhaus – der Bauvertrag ist Grundlage für jedes Bauprojekt. Doch nur ein ausgewogener Bauvertrag schützt Bauherren vor Risiken. Deshalb sollten alle Verträge und Vereinbarungen rund um das Bauprojekt sorgfältig und möglichst mit anwaltlicher Hilfe überprüft werden. Grundlage ist das Bauvertragsrecht.

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Bauvertrag
 
Das Geld in eine anwaltliche Beratung ist in Sachen Bauvertrag gut investiert und schützt vor Risiken und Zusatzkosten
Das Geld in eine anwaltliche Beratung ist in Sachen Bauvertrag gut investiert und schützt vor Risiken und ZusatzkostenFoto: ARGE Baurecht / DAV

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Anwaltliche Beratung beim Bauvertrag macht sich bezahlt
Ob Bauträger- oder Generalunternehmervertrag, Architekten- oder Handwerkervertrag – rechtliche Laien erkennen die Fallstricke in einem Bauvertrag nicht, während ein Experte auf einen Blick sieht, wo die Schwachstellen sind. Das Geld in eine anwaltliche Beratung ist in Sachen Bauvertrag gut investiert und schützt vor Risiken und Zusatzkosten. Alle Absprachen und Vereinbarungen mit dem Baupartner und die Sonderwünsche des Bauherrn sollten unbedingt schriftlich im Bauvertrag festgehalten werden.

Bau- und Leistungsbeschreibung ist Mittelpunkt des Bauvertrags
Herzstück des Bauvertrags ist die Bau- und Leistungsbeschreibung, in der Leistungsumfang, Baustoffe und Materialien, Ausstattung und Haustechnik detailliert und ausführlich beschrieben werden sollten. Im Bauvertragsrecht ist seit Anfang 2018 der Mindestumfang der Baubeschreibung gesetzlich festgelegt. Und auch darüber hinaus sollten sich Bauherren nicht auf unklare Standardformulierungen einlassen und exakte Angaben einfordern.

Zahlungsplan regelt Höhe der Abschlagszahlungen
Weiterer wichtiger Bestandteil des Bauvertrags ist der Zahlungsplan. In ihm wird festgelegt, wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen zu leisten sind. Diese sollten sich nach dem tatsächlichen Baufortschritt richten und eine mängelfreie Leistung voraussetzen. Keinesfalls sollten Bauherren in Vorkasse gehen, denn sonst ist bei einer Insolvenz des Baupartners das Geld weg. Seit Anfang 2018 kann die Baufirma maximal 90 Prozent per Abschlagszahlung verlangen. Die übrigen zehn Prozent der Kosten werden erst fällig, wenn der Bau mängelfrei und fertig ist.

Zeitplan im Bauvertrag fixieren
Mit dem neuen Bauvertragsrecht müssen in der Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung gemacht werden. Steht der Baubeginn noch nicht fest, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Noch besser ist natürlich ein genauer Zeitplan mit einem detaillierten und chronologischen Bauablaufplan und präzisen Terminvereinbarungen. Das ermöglicht Bauherren eine verlässliche Planung.

Herausgabe der Unterlagen und Gewährleistungsansprüche im Bauvertrag regeln
Bei Abschluss des Bauvertrages sollten Bauherren unbedingt darauf achten, dass kein Haftungsausschluss für Mängel vorgesehen ist. Die Länge der Gewährleistungszeit sollte auf die gesetzlich vorgesehenen fünf Jahre Gewährleistung für Bauwerke festgeschrieben sein. Auch welche Unterlagen und Pläne die Hausbesitzer erhalten, ist gesetzlich geregelt - nämlich alle Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben werden müssen. Dazu gehören die Genehmigungsplanung, EnEV-Nachweise, Unterlagen zur Instandsetzung und Nachweise für die KfW-Förderung. Wollen die Bauherren darüber hinaus weitere Unterlagen und technische Nachweise von der Baufirma erhalten, sollte das unbedingt schriftlich im Bauvertrag festgehalten werden.

Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
Seit Anfang 2018 müssen Baufirmen ihren Kunden die Möglichkeit zum Widerruf einräumen und vor Vertragsunterzeichnung über ihre Rechte belehren. Mit dem Widerrufsrecht werden Bauherren vor übereilten Entscheidungen geschützt. Doch Bauherren sollte auch klar sein, dass das Widerrufsrecht kein Freibrief zum voreiligen Vertragsabschluss ist! Grundstückskauf, Baumöglichkeiten nach Bebauungsplan und Finanzierung des Eigenheims sollten vorher geklärt sein. Das Widerrufsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgeübt werden.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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