Expertenrat

Wir bauen mit Generalunternehmer auf einem unabhängig davon erworbenen Grundstück. Welcher Stichtag gilt für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Anja S. am 21.09.2018 

Zeitpunkt beim Eigentumsbegriff:  Wir bauen mit einem Generalunternehmer. Unsere derzeitige Immobilie haben wir vor 1 Monat verkauft, sind also derzeit ohne Wohneigentum. Die Baugenehmigung wird demnächst ausgestellt. Den Werkvertrag mit dem GU haben wir allerdings unterschrieben, als wir noch Wohneigentum hatten.  Was gilt in unserem Fall? Das Datum der Baugenehmigung oder der Werkvertrag (kein Bauträger, Grundstück wurde unabhängig davon erworben)?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht vom Bauträger kaufen, dann gilt die Baugenehmigung als Stichtag für das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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