Unser Kind kommt nach dem Kaufvertrag, aber vor dem Einzug zur Welt. Bekommen wir Baukindergeld?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Simon B. am 13.09.2018 Der Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie wurde im April 2018 unterzeichnet, das Kind kommt im November und der Einzug ist für Januar 2019 geplant. Haben wir bei dieser Konstellation Anspruch auf Baukindergeld?
Antwort von aktion pro eigenheim
Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Alle Kinder, die dann in Ihrem Haushalt leben, werden berücksichtigt, so dass es in dieser Hinsicht bei Ihnen keine Probleme geben dürfte.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
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