21.07.2020
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Neues Bauvertragsrecht vielen Bauherren weiter nicht bekannt

Zwei Drittel der Bauherren wissen nichts über Widerrufsrecht

Das neue Bauvertragsrecht, bereits seit 1. Januar 2018 in Kraft, ist immer noch vielen Bauherren unbekannt. Das hat eine zweite Studie des Instituts Privater Bauherren ergeben. Demnach kennen beispielsweise nur 33 Prozent der Bauherren das Widerrufsrecht für Bauverträge. Zwei Drittel wissen nichts darüber und sind von den Informationen der Bauunternehmer dazu abhängig.

Neubau im RohbauBild größer anzeigen

Obwohl das neue Bauvertragsrecht vor allem geschaffen wurde, um den Schutz für private Bauherren zu verbessern, wissen viele nach wie vor nicht Bescheid

Foto: aktion pro eigenheim

Zu den Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts zählen das Recht der Bauherren auf eine aussagekräftige Baubeschreibung sowie das Recht auf die Herstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen. Die Baubeschreibung brauchen angehende Bauherren zum Beispiel, um das Angebot der Baufirma prüfen und mit anderen vergleichen zu können. Allerdings wissen 65 Prozent der Bauherren gar nichts über ihr neues Recht. und Baufirmen kommen ihrer Pflicht offenbar nur sehr zögerlich nach: Nur 61 Prozent der geschlossenen Schlüsselfertigbauverträge lag eine vorvertraglich übergebene Baubeschreibung zugrunde.

Nicht einmal ein Viertel der Bauherren lässt sich Vergleichsangebote machen
Immerhin nutzten 23 Prozent der informierten Bauherren ihre neuen Rechte und ließen sich von mehreren Baufirmen Vergleichsangebote machen, aus denen sie dann wählten. Gerade bei einer so großen Investition wie dem Hausbau sind das viel zu wenige! Was beim Kauf einer Waschmaschine oder eines Autos selbstverständlich ist, sollte auch für den Hausbau gelten.

Nur 19 Prozent der Bauherren kennen ihr Recht auf Bauunterlagen
Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist der Unterlagenherausgabeanspruch: Das heißt Bauherren haben ein Recht auf alle relevanten Pläne und Berechnungen ihres zukünftigen Hauses. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen können sie beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften.

Gerade einmal 19 Prozent der Bauherren kennen ihren Anspruch auf die eigenen Bauunterlagen. Ohne Nachfrage bekommen nur 22 Prozent der Bauherren die Statik ausgehändigt, 33 Prozent den Wärmeschutznachweis, 17 Prozent das Lüftungskonzept und gerade einmal acht Prozent der Bauherren bekommen so die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim in die Hand. Selbst den Energieausweis, den jede Baufirma automatisch nach Fertigstellung eines Hauses übergeben muss, bekommen ohne Nachfrage nur 43 Prozent der Bauherren ausgehändigt. Das ist nicht einmal die Hälfte, und dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung!

Fertigstellungstermin oft mit Hintertürchen
Neben den Kosten interessieren sich Bauherren natürlich auch für die Fertigstellung des Hauses: Wann können sie einziehen? Alle Baubeschreibungen müssen seit 2018 einen konkreten Einzugstermin oder zumindest einen Fertigstellungszeitpunkt nennen. Lediglich 48 Prozent erfüllen diese Vorgabe. Davon wiederum halten sich satte 70 Prozent noch ein Hintertürchen offen, indem sie sich durch entsprechende Klauseln eine Bauzeitverlängerung vorbehalten.

Das Fazit: Noch müssen sich Bauherren selbst um die Wahrung ihrer Verbraucherrechte kümmern, sonst bleiben sie auf der Strecke.


Alle Infos und Details zum neuen Bauvertragsrecht können Sie hier nachlesen. Und wer die Zusammenfassung komplett braucht, erhält sie hier im eProspekt..

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Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)
 
 
 
 

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