02.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht: Mehr Rechte für Bauherren

Widerrufsrecht und Fertigstellungstermin im Bauvertrag

Am 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Für Bauherren bringt das neue Gesetz mehr Sicherheit und Transparenz. So gibt es jetzt ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen, das vor übereilten Entscheidungen schützt. Darüber hinaus müssen Unternehmen einen verbindlichen Fertigstellungstermin angeben.

Familie mit Plänen vor RohbauBild größer anzeigen
Pläne werden Wirklichkeit: Das neue Bauvertragsrecht schützt Bauherren besserFoto: Bauherren-Schutzbund BSB e.V.

Bauvertrag: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen

Ab sofort müssen Baufirmen ihren Kunden die Möglichkeit zum Widerruf einräumen und vor Vertragsunterzeichnung über ihre Rechte belehren. Mit dem Widerrufsrecht werden Bauherren vor übereilten Entscheidungen geschützt. Dies ist vor allem deshalb wichtig, da Bauherren einen Bauvertrag meistens nur einmal im Leben abschließen und damit hohe finanzielle Verpflichtungen über einen langen Zeitraum eingehen. Zudem schützt die Regelung vor zeitlich begrenzten Rabattangeboten, die Verbraucher zu schnellen Vertragsabschlüssen drängen sollen.

Ausführliche Bau- und Leistungsbeschreibung ist Pflicht
Bisher waren viele Bau- und Leistungsbeschreibungen unvollständig. Bauherren können dann nicht genau einschätzen, welche Leistungen sowie Ausführungs- und Materialqualität sie erhalten. Durch die Aufnahme einer genauen Baubeschreibung in den Bauvertrag gibt es künftig mehr Transparenz. Verschiedene Angebote können einfacher miteinander verglichen werden. Die höhere Vertragssicherheit mindert gleichzeitig das Mängel- und Kostenrisiko bei der Bauausführung, da die angebotene Leistung nun durch einen Sachverständigen besser überprüft werden kann.

Diese Punkte sind jetzt Pflicht in der Baubeschreibung:

  • Art und Umfang der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe
  • Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte
  • Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke
  • Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss

Festlegung der Bauzeit
Wenn in Bauverträgen bisher eine Bauzeit benannt wurde, war dies eine freiwillige Angabe, die meistens für die Ausführung ab Vorliegen der Baugenehmigung galt. In Zeiten hoher Auslastung konnten Unternehmen die Antragstellung verzögern und das Bauvorhaben so zu ihren Gunsten verschieben. Das Nachsehen hatte der Bauherr, denn diese Praxis führte zu verlängerten Mietkosten und Bereitstellungszinsen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht muss die Baubeschreibung nun verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks treffen. Sofern der Beginn noch nicht fest steht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Die Bauzeitregelung ist ein wichtiger Schritt zu einer höheren Vertragssicherheit und zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum. Zudem ermöglicht die frühzeitige Information über die Beendigung der Baumaßnahme eine verlässliche Planung.

Neuregelung für Abschlagszahlungen
Bisher bestand die Gefahr, dass überhöhte Abschlagsforderungen der Baufirmen zu verdeckten Vorauszahlungen führten. Bauherren trugen damit das Risiko, vor der Bauabnahme bereits mehr gezahlt zu haben, als das Bauunternehmen geleistet hatte. Die neue Schutzvorschrift sieht nun vor, dass die Baufirma maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern darf; der Restbetrag wird nach der Abnahme fällig. Dies mindert für Bauherren das Überzahlungsrisiko. Zudem sichert die Vorschrift privaten Bauherren am Ende des Erfüllungsstadiums die Handlungsfähigkeit, wenn sie zum Beispiel einen Teil der Vergütung zur Beseitigung eines Mangels zurückhalten zu müssen.

Erstellung und Herausgabe von Unterlagen
Bei vielen Bauvorhaben bestand bisher Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen. Oft werden Berechnungen und Zeichnungen von den Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen, die die Unternehmer nicht herausgeben müssen. Das neue Gesetz veranlasst Unternehmer den Bauherren Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu übergeben. Hierzu gehören etwa die Genehmigungsplanung, EnEV-Nachweise, Unterlagen zur Instandsetzung und Nachweise für die KfW-Förderung. Durch die Regelung erhalten Bauherren die Möglichkeit, die Informationen durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.

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Quelle: Aktion pro Eigenheim / Bauherren-Schutzbund e.V.
 
 
 
 

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