Energetischer Fingerabdruck Ihrer Immobilie
Wer wann einen Energieausweis braucht, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Mit dem Dokument halten Eigentümer den energetischen Fingerabdruck ihres Hauses in der Hand, denn der Energieausweis zeigt, wie es um Bausubstanz und Energiebilanz bestellt ist.
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Foto: aktion pro eigenheim
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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Das müssen Bauherren, Hauskäufer und Immobilienbesitzer wissen
Unterschieden werden im Gebäudenergiegesetz (GEG 2020) grundsätzlich zwei Energieausweis-Varianten:
Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht, Eigentümer von Altbauten können meistens wählen. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Beide Energieausweis-Varianten sind zehn Jahre gültig.
Energieausweis für Neubauten
Sobald das Eigenheim fertig gebaut ist, muss der Eigentümer nach GEG einen Energieausweis für sein Haus erhalten, genauer gesagt einen Bedarfsausweis, der die energetischen Eigenschaften seines Hauses dokumentiert. Diesen Energieausweis muss er beispielsweise kontrollierenden Behörden auf Verlangen vorzeigen. Die bekannten Energieeffizienzklassen von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zeigen, ob hohe oder niedrige Energiekosten zu erwarten sind.
Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung und Verkauf
Wer sein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss den Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Vertrages dem Mieter oder Käufer als Original oder Kopie aushändigen. Auch in die Immobilienanzeige zur Vermietung oder zum Verkauf müssen die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis einfließen: die Art des Energieausweises (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis), der Energiekennwert, der mehrheitliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Diese Pflichten zur Vorlage des Energieausweises sowie zur Veröffentlichung der wichtigen Kenndaten in Immobilienanzeigen gelten nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Makler.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Einen Verbrauchsausweis erhalten Hausbesitzer zum Beispiel bei ihrem Energieversorger oder Mess-Unternehmen. Den Bedarfsausweis stellt ein Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister oder Energieberater aus.