30.03.2020
 

Corona-Krise: Finanzielle Hilfe für Bauherren und Käufer

Lastenzuschuss bei Finanzproblemen / Baukindergeld einsetzen

Was passiert, wenn unser Einkommen ganz oder zeitweise wegbricht? Wie bezahlen wir Zinsen und Tilgung? Viele Bauherren und Immobilienkäufer treiben solche Fragen in der Corona-Krise um, sie machen sich Sorgen ihre Immobilie zu verlieren. Die Experten vom Verband Privater Bauherren (VPB) raten Eigentümern, Hilfen wie den Lastenzuschuss zu nutzen und das Baukindergeld sinnvoll einzusetzen.

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Wer in der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät und sich Sorgen um die Belastung durch einen Baukredit macht, kann Hilfen wie den Lastenzuschuss nutzen

Foto: aktion pro eigenheim

Lastenzuschuss hilft bei vorübergehenden Finanzproblemen
So wie Mieter haben auch Immobilieneigentümer unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld. Es heißt in diesem Fall "Lastenzuschuss". Der Lastenzuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare erhalten Eigentümer bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle bei Kreis oder Kommune.

Wer bekommt den Lastenzuschuss?
Ob ein Haushalt zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld er bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung vor allem durch den Baukredit. Bei der Belastung mit berücksichtigt werden auch eine Bewirtschaftungspauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr, die zu zahlende Grundsteuer und auch Verwaltungskosten. Keine Rolle spielt dagegen die Größe des Wohnraums; selbstgenutztes Wohneigentum wird beim Wohngeld nicht als Vermögen betrachtet. Die Größe des Wohnraums kann sogar über die Bewirtschaftungspauschale die Förderung erhöhen.

Antragsberechtigt sind nicht nur private Bauherren, sondern unter anderem auch Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen, ebenso Eigentümer von Eigentumswohnungen, auch Erbbauberechtigte oder Menschen mit Wohn- und Nießbrauchrechten. Beziehen die Eigentümer allerdings bereits andere staatliche Leistungen, in denen die Kosten einer angemessenen Unterkunft bereits enthalten sind, wie Sozialhilfe oder Grundsicherung, können sie keinen Lastenzuschuss erhalten. Das gilt aber nur für die Eigentümer selbst. Beziehen im Haushalt lebende Angehörige solche staatlichen Zuschüsse, können die Eigentümer dennoch den Lastenzuschuss beantragen.

Baukindergeld sinnvoll einsetzen
Hilfreich für Familien in der Corona-Krise ist auch das Baukindergeld, es lässt sich sinnvoll einsetzen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Da sich das Baukindergeld nach der Anzahl der Kinder berechnet und nicht nach der Wohnfläche, sollten junge Familien, die jetzt noch in der Planungsphase sind, versuchen, möglichst flächensparend zu planen. Je kleiner die zukünftige Wohnfläche, umso preiswerter werden Hausbau und spätere Unterhaltung. Dabei muss der Verzicht auf Wohnfläche bei guter Planung nicht zu Lasten des Komforts gehen! Angehende Bauherren sollten sich bei der Entscheidung für Grundrisse, Baustoffe und Ausstattung von einem Sachverständigen beraten lassen.

Wer bereits eingezogen ist und das schon Baukindergeld erhält, kann dieses für die Tilgung des Baukredits einsetzen und so das Haushaltsbudget entlasten.

Auch Gespräch mit der Bank hilft bei finanziellen Engpässen
Bricht das Einkommen ganz oder zeitweise weg, lohnt sich für Bauherren und Eigentümer auch das Gespräch mit der Bank. Einige Kreditinstitute verlängern die Bereitstellungszinsen freie Zeit oder bieten an, dass für gewisse Zeiträume die Tilgung ausgesetzt werden kann. So lassen sich finanzielle Engpässe während der Corona-Krise leichter überbrücken. Eine Stundung der Kreditraten ist seit dem 1.4.2020 vorübergehend gesetzlich erlaubt.

 
 
 
 
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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