Förderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie
Das neue Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Riesterrente oder auch Wohnriester, trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Es verbindet zwei Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge: Zum einen durch selbst genutztes Wohneigentum, zum anderen durch staatlich geförderte Rentenvorsorge durch die Riesterrente.
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Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bei der KfW-Förderung ändern sich die Konditionen: Aktuell wurden in einigen Programmen die Zinsen gesenkt. Alle Infos zu den Konditionen.
Von der Haushaltssperre sind aktuell auch einzelne Förderprogramme von KfW und BAFA betroffen. Die Neubau-Programme KfN und WEF laufen aber weiter.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird von der KfW gefördert. Nach der Haushaltssperre ist das Programm aktuell jedoch von einem Förderstopp betroffen.
Förderung für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland
Das in einem Wohnriester-Vertrag angesparte Geld kann komplett entnommen und in den Hausbau oder Hauskauf investiert werden. Alternativ können die Riester-Zulagen in die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits fließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet ist und selbst genutzt wird.
Was wird durch Riesterrente gefördert?
Riesterrente-Darlehen
Das Riesterrente-Darlehen ist ein Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, die Tilgungsleistungen sind förderfähig. Das bedeutet, die Zulagen aus der Riesterrente-Förderung fließen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung mit ein. Das Riester-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen, wobei der Zinssatz für die Laufzeit fest vereinbart wird. So bleibt die monatliche Rate konstant. Eine Kombination mit weiterer öffentlicher Förderungen ist möglich. Seit 2014 kann das Riester-Vermögen auch für die Entschuldung oder die alters- und behindertengerechte Modernisierung eingesetzt werden. Auch wenn der Immobilienkredit ausläuft und eine Anschlussfinanzierung ansteht, können Eigentümer nun auf ein Riester-Darlehen einer Bank oder Bausparkasse umschulden. Für die Kredittilgung erhalten sie die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei einem normalen Riester-Vertrag.
Riester-Bausparvertrag
Für zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben ist das Riester-Bausparen gedacht. Die Zeit vor der Realisierung des Vorhabens wird für das Ansparen des Riester-Bausparvertrages genutzt. Das zurückgelegte Bausparkapital kann dann komplett für den Hauskauf, Hausbau oder für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet werden. Eine Teilentnahme bis zu 75 Prozent des Bausparvermögens ist ebenfalls zulässig. Daher werden mit den Zulagen aus der Riesterrente-Förderung auch Immobiliendarlehen getilgt.
Wer profitiert von der Riesterrente?
Durch die steuerfinanzierte Förderung ist Wohnriester vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien interessant. Dies gilt vor allem für Familien mit Kindern, die nach dem 31.12.2007 geboren sind. Hier beträgt die jährliche Zulage pro Kind 300 Euro.
Wie hoch ist die Förderung für die Riesterrente?
Die Höhe der Wohnriester-Förderung entspricht der normalen Förderung der Riesterrente. Für die volle Riesterrente-Förderung müssen jährlich mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens angespart werden. Der Staat beteiligt sich an dem Mindestbeitrag mit einer Grundzulage von 175 Euro für Ledige beziehungsweise 350 Euro für Verheiratete pro Jahr. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche jährliche Förderung in Form einer Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren erhalten 200 Euro extra.
Ins Eigenheim mit der Riesterrente: Bauherren und Hauskäufer können sich mit der staatlichen Förderung viele Vorteile sichern. Doch um die staatliche Förderung – Wohnriester oder auch Eigenheimrente genannt – ranken sich nach wie vor viele Vorurteile. Die Experten der Bausparkasse Schwäbisch Hall ...