Presseinformation vom 08.04.2019
Baukindergeld: Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden
Antragsteller sollten auf Frist bis Mitte des Jahres achten
Die ersten Anträge auf Baukindergeld sind bearbeitet, die Auszahlung der Zuschüsse beginnt. Antragsteller können jetzt ihre Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und damit die letzte Hürde bei der Förderung nehmen. Aber Achtung: Die erste Frist zum Hochladen der Nachweise läuft am 30.6.2019 ab, danach verfällt der Anspruch auf Baukindergeld! Die Experten vom Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de erklären, für welche Familien das gilt.
Natürlich lässt sich niemand extra viel Zeit bei der Antragstellung,
schließlich können die meisten Familien den Zuschuss sehr gut
gebrauchen. Dennoch stehen so kurz nach dem Bezug des Familienheims oft
noch einige Arbeiten und Termine an, so dass auch mal eine wichtige
Frist untergehen kann. Den Termin zum Hochladen der Nachweise bei der
KfW sollten die Antragsteller allerdings besser nicht verpassen, denn
sonst verfällt der Anspruch auf Baukindergeld!
- Für
alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31.03.2019 bei der KfW gestellt
wurden, gilt: Die Nachweise wie Meldebestätigung,
Einkommensteuerbescheid und Grundbuchauszug müssen bis spätestens
30.06.2019 eingereicht werden.
- Für alle, die ihren
Baukindergeld-Antrag ab dem 1.4.2019 gestellt haben, gilt eine
3-Monats-Frist: Wenn der Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben
die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise
im Zuschussportal der KfW hochzuladen.
Welche Nachweise müssen Familien für das Baukindergeld einreichen?
Für das Baukindergeld sollten Antragsteller diese Unterlagen bereithalten:
- Die Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner
- Die
Meldebestätigung der Gemeinde aus der hervorgeht, dass das neue
Wohneigentum der Hauptwohnsitz für Antragsteller, Partner und die im
Antrag angegebenen Kinder ist.
- Einen aktuellen Grundbuchauszug.
Liegt der Grundbucheintrag noch nicht vor, kann der Nachweis mit der
Auflassungsvormerkung erfolgen.
Hat die KfW alle diese Nachweise positiv geprüft, wird die erste Baukindergeld-Rate ausgezahlt.
Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter FragenZumBaukindergeld.de
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Quelle: aktion pro eigenheim
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/presse/PI-Baukindergeld-Frist-Nachweise.php