Weblink: www.obertraubling.de
Tel.: 09401 9601-10
Gefördert wird der Neubau bzw. Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Wohnraumförderungsgesetz.
Art der Förderung:
Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf
Antragsberechtigte: Natürliche Personen mit mindestens 1 im Haushalt lebenden Kind unter 7 Jahren
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.