Wenn wir ein Grundstück mit Immobilie von meiner Schwiegermutter kaufen, und die Immobilie abreißen um neu zu bauen. Hätten wir dann Anrecht auf Baukindergeld? Falls nicht, und meine Schwiegermutter würde die Immobilie erst abreißen und uns nur das Grundstück verkaufen. Bestünde dann ein Anrecht? (Verwandtschaftsgrad: Mutter meines Mannes).
Grundsätzlich kommt das Baukindergeld in diesem Fall in Frage und zwar für den Neubau. Voraussetzung ist, dass Sie die Baugenehmigung noch 2020 erhalten. Außerdem muss der Abriss der Bestandsimmobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein und anhand geeigneter Dokumente nachgewiesen werden (z. B. durch Rechnung).