Expertenrat

Wir wollen Anfang 2020 ein Haus kaufen, können aber erst 2022 einziehen. Kommt das Baukindergeld trotzdem in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Maka D. am 15.11.2019 

Im Merkblatt von KfW zum Baukindergeld steht: "Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 unterzeichnet haben, Ihnen im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde oder Sie nach dem jeweiligen Landesbaurecht bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben spätestens am 31.12.2020 mit der Ausführung des Vorhabens beginnen durften, können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen." und etwas drüber "Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum durch Sie als (Mit-)Eigentümer gestellt werden." Wir würden gern Anfang 2020 ein Haus kaufen (das erste Eigentum, das wir je hatten), in dem noch eine Mieterin wohnt, die erst Ende 2021 auszieht. So dass wir Anfang 2022 erst einziehen und auch Antrag auf Baukindergeld stellen können. Hätten wir in diesem Fall auch Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage. Den Antrag auf die Förderung können Sie dann nach Ihrem Einzug stellen. Eine Antragstellung bei der KfW ist bis spätestens zum 31.12.2023 möglich.

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