Expertenrat

Verlieren wir unseren Anspruch auf Baukindergeld, wenn ich meinem Mann ein Miteigentum übertrage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Regine R. am 14.05.2020 

Ich habe von meinem Vater im August 2018 ein Grundstück übertragen bekommen. Den Vertrag für das Haus haben wir im Dezember 2018 unterschrieben und Anfang des Jahres 2020 ist der Hausbau nun gestartet (in Bayern). Mittlerweile ist der Estrich eingebaut worden. Für das Baukindergeld ist – wenn wir es richtig verstanden haben – die Übertragung des Grundstückes auf mich unschädlich. Wir haben somit Anspruch auf Baukindergeld, oder? Und auch unabhängig davon, ob ich alleine Eigentümer bin und mein Mann keinen Anteil besitzt? Mein Mann wollte jetzt für den Hausbau seinen Wohn-Riester auflösen. Da er aber – dadurch, dass mir alleine das Grundstück übertragen wurde – kein Miteigentum am Haus besitzt, ist dies nicht möglich, ohne die Zulagen und den Steuervorteil zurückzuzahlen. Wir haben nun überlegt, ob ich ihm ein Miteigentum am Haus überschreibe, damit wir seinen Wohn-Riester unschädlich entnehmen können. Dieses Miteigentum sollte wegen der Notar- und Grundbuchgebühren so gering wie möglich ausfallen, da sich sonst eine unschädliche Entnahme nicht lohnt. Würden wir unseren Anspruch auf Baukindergeld verlieren, dadurch dass ich ihm ein Miteigentum übertrage (obwohl es die Immobilie ist, für das wir das Baukindergeld beantragen wollen)? Und wissen Sie im Rahmen des Wohn-Riester, von welchen Beträgen die Zulagenstelle in unserem Fall für eine Übertragung des Miteigentums ausgeht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auch wenn Sie Ihr Grundstück vom Vater übertragen bekommen haben, ist das Baukindergeld für den Neubau möglich. Wenn Sie alleinige Eigentümerin sind, können allerdings auch nur Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen. Ein Miteigentum Ihres Mannes ändert nur insofern etwas an der Situation, dass er als Miteigentümer auch den Baukindergeld-Antrag stellen könnte.

Zu Ihrer Wohnriester-Frage: Der geförderte Betrag (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bzw. Darlehensbetrag) entspricht der Höhe der auf den Eigentumsanteil Ihres Mannes entfallenden Kosten. Die wichtigsten Wohnriester-FAQ der Zulagensstelle finden Sie hier.

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