Expertenrat

Ich habe zwei Häuser anteilig geerbt, die ich aber beide nicht als Wohnsitz nutzen kann. Kommt das Baukindergeld in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Katha M. am 19.05.2019 

Ich habe im letzten Jahr gemeinsam mit meinen Bruder zwei Häuser geerbt, die ich aber beide nicht als Wohnsitz nutzen kann. Kann ich Baukindergeld beziehen, sofern ich mich nicht ins Grundbuch eintragen lasse oder reicht der Erbscheins als "K.o.-Kriterium" aus?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auch wenn Sie die Häuser nicht als Wohnsitz nutzen können, ist das anteilige Eigentum an diesen Wohnimmobilien ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die neuen Förderbedingungen der KfW machen das nochmal deutlicher als zuvor.

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