Hat es Auswirkungen auf den Baukindergeldantrag, wenn das Kind einen Zweitwohnsitz bei den Großeltern hat? Muss der Zweitwohnsitz des Kindes bei dem Antrag angegeben werden, wenn der Hauptwohnsitz, die zu fördernde Immobilie ist? Und muss es mitgeteilt werden, wenn das Kind nach der Antragsstellung mit einem Zweitwohnsitz bei den Großeltern angemeldet wird?
Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein." Der Nebenwohnsitz des Kindes spielt also keine Rolle.