Expertenrat

Wir erhalten Baukindergeld, müssen aber berufsbedingt ins Ausland umziehen. Wird der Zuschuss dann gestrichen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Eva G. am 22.03.2020 

Vor kurzem (Ende 2019) sind wir in unser erstes Eigenheim gezogen. Unsere Finanzierung baut zum Teil auf das Baukindergeld vom Bund (KfW) und die zusätzliche Förderung durch das Land Bayern (LaBo). Nun sieht es bei uns so aus, als müssten wir berufsbedingt für 5 Jahre ins europäische Ausland umziehen. Natürlich möchten wir nach diesen 5 Jahren mit unseren 4 Kindern zurück nach Hause in unser Haus kommen und es dann weiterhin bewohnen. Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes würden wir es u.U. zum Teil vermieten und einen Teil der Räume weiterhin für uns nutzen (zur Lagerung und bei längeren Heimataufenthalten in den Ferien). Nun stellt sich uns die Frage, ob das Baukindergeld in diesem Fall gestrichen wird? Wird es am Ende sogar zurückgefordert? Oder kann man es weiter beziehen, da wir ja langfristig die Immobilie für uns nutzen wollen? In unserem Bewilligungsschreiben und auch in den Merkblättern zum Baukindergeld gibt es keine eindeutige Aussage bzw. nur Aussagen die Interpretationsspielraum lassen. Haben Sie darauf vielleicht eine Antwort oder schon Präzedenzfälle?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Als Zuschussempfänger sind Sie verpflichtet, die KfW unverzüglich schriftlich zu informieren, [...] wenn Sie die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen." Unseres Wissens endet die Auszahlung des Baukindergeld mit dem Auszug. Auch bei der BayernLabo heißt es dazu: "Der Anspruch auf die Zahlung von Zuschussraten endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Selbstnutzung des Wohneigentums beendet wurde." Zurückgefordert wird der bisher gezahlte Zuschuss in diesem Fall aber nicht.

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