Expertenrat

Gilt auch bei einer Baugruppe die Baugenehmigung als Stichtag für den Baukindergeld-Antrag?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Evelyn W. am 08.01.2020 

Wir möchten mit einer Baugruppe bauen. Wir sind noch eine Planungsgemeinschaft und haben das Grundstück 2018 gekauft und 2019 den Bauantrag gestellt. Gilt auch bei einer Baugruppe der Tag der Baugenehmigung als Stichtag für die Baukindergelt-Beantragung oder ist hier der Zeitpunkt der Umwandlung von der Planungsgemeinschaft zur Baugemeinschaft irgendwie relevant?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach Auskunft der KfW sind folgende Punkte beim Baukindergeld in einer Baugruppe wichtig:


Eine Antragstellung als Bauherrengemeinschaft / Baugruppe ist nicht möglich. Jede natürliche Person aus der Bauherrengemeinschaft / Baugruppe, welche die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann aber für ihr selbstgenutztes Wohneigentum (z.B. Eigentumswohnung) einen Antrag auf Baukindergeld stellen. 

Wichtig: Die natürliche Person (nicht die Baugruppe/Gbr) muss als Eigentümerin im Grundbuch stehen. Entscheidend ist, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Es gilt also für Sie der Stichtag der Baugenehmigung, den Antrag auf Baukindergeld können Sie nach Ihrem Einzug stellen.

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