Expertenrat

Meine Eltern haben mir das Elternhaus überschrieben. Kann ich nun Baukindergeld für einen Anbau beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von S S. am 19.08.2020 

Meine Eltern haben mir 2014 das Elternhaus überschrieben, was auch im Grundbuch festgeschrieben wurde. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, für jede ist ein extra Grundbuchblatt angelegt. Meine Mutter hat ein eingetragenes Wohnungs- und Mitbenützungsrecht für beide Wohnungen, aktuell ist keine der Wohnungen vermietet. Ich wohne mit meinem Mann und unseren zwei Kindern schon immer in Miete. Aktuell bauen wir an mein Elternhaus an. Mit Durchgangstür zur Wohnung 1 im EG, aber auch mit eigener Haustüre. Nur durch diesen Anbau, der ca. 100 qm Neubau/Anbau umfasst, haben wir als Familie dort Platz, werden einziehen und die eigene Immobile nutzen. Aktuell steht ein Grundbucheintrag zur Klärung der Eigentumsverhältnisse an. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Baukindergeld können Sie nur dann beantragen, wenn zum Kaufzeitpunkt oder dann, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten, keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz ist. Da das nicht der Fall ist, können Sie leider kein Baukindergeld beantragen. Im Übrigen ist das auch der Fall, wenn Sie Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie übernehmen. Die Förderung bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine Immobilie von Dritten kaufen oder neu bauen.

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