Fallstricke im Bauträgervertrag sind alles andere als die Ausnahme. Vielmehr findet man beim Hauskauf in den zwischen Käufer und Bauträger abgeschlossenen Verträgen, fast immer Vertragspassagen wieder, die die Käuferinteressen nur unzureichend berücksichtigen. Hier einige Beispiele: Um nicht in die Eigentümerfalle zu tappen, sollte man beispielsweise vor Beurkundung des Vertrages sicherstellen, dass der Bauträger auch wirklich Eigentümer des Baugrundstücks ist und eine entsprechende Baugenehmigung vorliegt. Oder es können im Notarvertrag Vorauszahlungen des Käufers bei Übergabe einer Bauträgerbürgschaft vereinbart werden, und dies abweichend vom Zahlungsplan der Bauträgerverordnung. Auch ist beim Hauskauf darauf zu achten, dass sich bei Abschluss des Bauträgervertrages die Bauträgerbank dazu verpflichtet, die Immobilie oder das Baugrundstück aus der Haftung für die Globalgrundschuld freizugeben.
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Quelle: yourXpert GmbH
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