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Zweiter Rettungsweg im Eigenheim - Tipps und Möglichkeiten

Anforderungen der Landesbauordnung an den Rettungsweg

Ob Feuer oder gewaltsamer Einbruch – im Notfall ist ein unverstellter, rasch zugänglicher Rettungsweg überlebenswichtig, auch im Eigenheim! Alle Landesbauordnungen enthalten deshalb auch für private Ein- und Zweifamilienhäuser Anforderungen an Rettungswege. Denn ist der direkte Weg aus dem Haus ins Freie versperrt, muss die Flucht über den zweiten Rettungsweg erfolgen können. Tipps für die Planung.

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Im Notfall ist ein Fluchtweg überlebenswichtig, auch im Eigenheim! Die Landesbauordnungen machen deshalb Vorgaben zum Rettungsweg in privaten Ein- und ZweifamilienhäusernFoto: Eglantine Shala / Pixabay

Die Haustür ist abgeschlossen, Flur und Treppenhaus sind aufgrund von Feuer oder Rauchbildung nicht mehr passierbar - wohin also im Notfall? Die Flucht aus dem Haus muss dann über den zweiten Rettungsweg erfolgen können. Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser ist deshalb vorgeschrieben, dass eine eigenständige Nutzungseinheit auf jedem Geschoss, in dem sich Aufenthalts- oder Arbeitsräume befinden, über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss. Umgesetzt wird das in der Regel über um Fenster, Terrassen- und Balkontüren, durch die eine Flucht ins Freie möglich ist.

--> Wichtig zu wissen:
Ein als zweiter Rettungsweg geeignetes Fenster muss mindestens 90 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein und darf eine maximal 120 Zentimeter hohe Brüstung haben.

Elektrischer Rollladen hat Tücken beim Fluchtweg

Viele Bauherren entscheiden sich inzwischen für die Installation eines elektrischen Rollladenantriebs an allen Fenstern. Das sieht zwar besser aus als die althergebrachten mechanischen Gurtroller, kann im Ernstfall aber fatale Konsequenzen haben. Denn wenn bei einem Feuer der Strom ausfällt, lassen sich die elektrisch betriebenen Modelle aufgrund der eingebauten Aufschiebesperre nicht öffnen, sodass der zweite Rettungsweg versperrt ist.

Diese 4 Lösungsvarianten sind denkbar:

  1. Am ausgewiesenen zweiten Rettungsweg wird ein mechanischer Gurtroller installiert, der sich im Ernstfall einfach aufziehen lässt.
  2. Ist der zweite Rettungsweg mit einem elektrisch betriebenen Rollladen ausgestattet, kann ein Pufferakku eingesetzt werden, mit dem sich der Rollladen bei einem Stromausfall öffnen lässt. Allerdings muss der Pufferakku dann auch regelmäßig überprüft und gewartet werden.
  3. Der elektrische Rollladen am zweiten Rettungsweg wird mit einer zusätzlichen Nothandkurbel ausgestattet, so dass er auch bei einem Stromausfall geöffnet werden kann. Alle Bewohner, auch Kinder, sollten wissen, wo sich die Nothandkurbel befindet und wie der Rollladen damit zu bedienen ist.
  4. Eine einfache, allerdings brachiale Methode, den zweiten Rettungsweg frei zu machen, ist der beherzte Einsatz einer Feuerwehraxt, mit der zumindest ein Kunststoffrollladen eingeschlagen werden kann. Das erfordert allerdings Kraft und Entschlossenheit - für Kinder, Senioren und eingeschränkte Bewohner:innen also keine gute Fluchtoption!


Übrigens: Auch ein Homeoffice im Keller ist ein Aufenthaltsraum, der über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss! Möglich ist der Rettungsweg hier über eine Kelleraußentreppe oder ein hinreichend großes Fenster mit einem entsprechend dimensionierten Lichtschacht. Wichtig: Beide Varianten sind nur dann eine Rettung im Notfall, wenn der Weg aus dem Keller ins Freie dauerhaft gut zugänglich und unverstellt ist.

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Quelle: Verband privater Bauherren (VPB)
 
 
 
 

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