Die Haustür ist abgeschlossen, Flur und Treppenhaus sind aufgrund von Feuer oder Rauchbildung nicht mehr passierbar - wohin also im Notfall? Die Flucht aus dem Haus muss dann über den zweiten Rettungsweg erfolgen können. Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser ist deshalb vorgeschrieben, dass eine eigenständige Nutzungseinheit auf jedem Geschoss, in dem sich Aufenthalts- oder Arbeitsräume befinden, über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss. Umgesetzt wird das in der Regel über um Fenster, Terrassen- und Balkontüren, durch die eine Flucht ins Freie möglich ist.
--> Wichtig zu wissen: Ein als zweiter Rettungsweg geeignetes Fenster muss mindestens 90 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein und darf eine maximal 120 Zentimeter hohe Brüstung haben.
Elektrischer Rollladen hat Tücken beim Fluchtweg
Viele Bauherren entscheiden sich inzwischen für die Installation eines elektrischen Rollladenantriebs an allen Fenstern. Das sieht zwar besser aus als die althergebrachten mechanischen Gurtroller, kann im Ernstfall aber fatale Konsequenzen haben. Denn wenn bei einem Feuer der Strom ausfällt, lassen sich die elektrisch betriebenen Modelle aufgrund der eingebauten Aufschiebesperre nicht öffnen, sodass der zweite Rettungsweg versperrt ist.
Diese 4 Lösungsvarianten sind denkbar:
Übrigens: Auch ein Homeoffice im Keller ist ein Aufenthaltsraum, der über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss! Möglich ist der Rettungsweg hier über eine Kelleraußentreppe oder ein hinreichend großes Fenster mit einem entsprechend dimensionierten Lichtschacht. Wichtig: Beide Varianten sind nur dann eine Rettung im Notfall, wenn der Weg aus dem Keller ins Freie dauerhaft gut zugänglich und unverstellt ist.
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