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Rauchmelder schützen Eigenheim und Leben

Installation ist Pflicht in allen Bundesländern

Gesetzliche Vorgaben sind bei Bauherren ja nicht besonders beliebt, doch diese rettet im Ernstfall Leben sowie Hab und Gut: Rauchmelder sind jetzt in allen Bundesländern Pflicht, als letztes Bundesland hat Berlin die Rauchmelder-Pflicht eingeführt. Wir zeigen, worauf Bauherren achten sollten und welche Regelungen bei Rauchwarnmeldern gelten.

RauchmelderBild größer anzeigen
Qualitätsgeprüfte Rauchwarnmelder schützen Familie und Eigenheim dauerhaft und zuverlässigFoto: Hager
Rauchmelder an der DeckeBild größer anzeigen
Der Rauchmelder sollte mittig an der Zimmerdecke montiert und regelmäßig überprüft werdenFoto: Aktion pro Eigenheim / PhotoDisc

Warum sind Rauchmelder wichtig?
Etwa 200.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland. Ein Großteil davon entsteht nicht aus Fahrlässigkeit, wie viele denken, sondern aufgrund technischer Defekte. Ein defektes Kabel und unter Umständen ist das Leben mehrerer Menschen in Gefahr – deshalb sind Rauchmelder (oder auch Rauchwarnmelder genannt) in allen Bundesländern Pflicht. Sie gehören zu den Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz, den Bauherren nicht vernachlässigen sollten, schon aus eigenem Interesse, das belegen diese Fakten: Die Mehrheit der Brandtoten stirbt an einer Rauchvergiftung und zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Rauchmelder sind also beste Lebensretter und das auch darum, weil die Installation einfach und kostengünstig ist.

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Während in allen Bundesländern Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Pflicht sind, gehen Berlin und Brandenburg bei der Regelung noch einen Schritt weiter: Hier sind nämlich in allen Aufenthaltsräumen einer Wohnung oder eines Wohnhauses Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Damit wird in Berlin und Brandenburg eine deutlich sicherere Ausstattung gesetzlich verankert. Ausgenommen bleiben in allen Bundesländern Küchen, Bäder und Toiletten.

Was kosten gute Rauchwarnmelder?
Gute Rauchmelder sind schon ab 20 Euro erhältlich, die Ausstattung einer Wohnung oder eines Hauses ist also zu überschaubaren Kosten möglich. Alternativ gibt es auch Rauchmelder, die über Funk miteinander kommunizieren. Sie können größere Häuser und Wohnungen optimal überwachen und ins Smarthome integriert werden. Das bietet sich vor allem dann an, wenn das Haus größer ist oder viele Zwischentüren den Alarmton dämpfen. Denn registriert einer der Funkmelder verdächtigen Rauch, schlagen alle Melder gemeinsam Alarm – der dann nicht zu überhören ist. In einem Test von Stiftung Warentest bewährten sich dafür zwei Funkmelder zu Preisen von 65 und 94 Euro.

Worauf müssen Hausbesitzer beim Kauf von Rauchmeldern achten?
Stiftung Warentest rät beim Kauf von billigen Rauchmeldern mit Alkalizellen ab, weil bei diesen die Batterien regelmäßig gewechselt werden müssen und die Ersparnis allenfalls wenige Euro beträgt. Diese Ersparnis steht in keinem Verhältnis zum Aufwand für das Wechseln der 9-Volt-Batterien und den häufigeren Pieptönen bei schwacher Batterie. Dagegen versprechen Rauchwarnmelder mit Lithiumbatterien eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren. Außerdem sollten die Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“, der CE-Kennzeichnung und der Angabe EN 14604 für die gültige Rauchwarnmelder-Norm gekennzeichnet sein. Diese Norm legt zum Beispiel Mindestleistungsmerkmale für Rauchmelder fest wie:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Mindestens 30 Tage, bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal.
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.

Wie werden die Rauchmelder richtig installiert und gewartet?
Damit Rauchmelder wirklich schützen können, ist die richtige Installation wichtig. Diese können Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter aber ohne Probleme selbst erledigen. Der beste Platz für einen Rauchwarnmelder ist an der Decke eines Zimmers, möglichst mittig. Ist das nicht möglich, sollte der Abstand zu den Wänden mindestens 50 Zentimeter betragen. Die Montage sollte immer in waagerechter Position erfolgen, auch bei Dachschrägen. Zusätzlich gilt: Rauchwarnmelder nicht in der Nähe von Luftschächten oder in starker Zugluft installieren, mindestens 30 bis 50 Zentimeter unter der Dachspitze und nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (wie zum Beispiel in der Küche oder Dusche).

Wer dann noch regelmäßig die Funktionsfähigkeit überprüft (mit dem entsprechenden Testknopf) und Batterien rechtzeitig wechselt, kann sich sicher fühlen. Übrigens darf der Rauchmelder bei einer Renovierung auch nicht mit Farbe überstrichen werden! Nach circa 10 Jahren sollten die Rauchmelder dann erneuert werden.

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern aus?
Für Neubauten sind Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht, bei Altbauten gibt es bestimmte Nachrüstpflichten.

  • Baden-Württemberg: Rauchmelder sind Pflicht, und zwar in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Bayern: Rauchmelder sind Pflicht. Auszustatten sind Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.
  • Berlin: Racuhmelder sind Pflicht, ausgestattet werden müssen alle Aufenthaltsräume sowie Flure (Rettungsweg). Ausnahme sind Küchen. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden.
  • Brandenburg: Rauchmelder sind Pflicht in allen Aufenthaltsräumen und Fluren (Rettungsweg), ausgenommen Küchen. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden.
  • Bremen: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Hamburg: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Hessen: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Mecklenburg-Vorpommern: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Niedersachsen: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Nordrhein-Westfalen: Rauchmelder sind Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Rheinland-Pfalz: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Saarland: Rauchmelder sind in Neubauten und Umbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Sachsen: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in allen Zimmern, in denen geschlafen wird, und Fluren (Rettungsweg).
  • Sachsen-Anhalt: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Schleswig-Holstein: Rauchmelder sind in Neubauten und Altbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
  • Thüringen: Rauchmelder sind Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren (Rettungsweg).
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Quelle: aktion pro eigenheim / Forum Brandrauchprävention e.V.
 
 
 
 

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