Das ist allerdings vielen Bauherren nicht bewusst und auch viele Firmen behandeln den Fundamenterder nicht mit der nötigen Sorgfalt. Fundamenterder müssen seit 1980 eingebaut werden. Seit März 2014 gelten neue Vorschriften. Sie sind in der DIN 18014:2014-3 geregelt. Auslöser der Neuregelung sind neue Forschungserkenntnisse, denn seit immer mehr Keller als "Weiße Wanne" aus wasserundurchlässigem Beton gegossen und Keller zum Erdreich hin gedämmt werden, funktioniert die Ableitung der Spannung im Ernstfall nicht mehr. Der extrem trockene, hochdichte WU-Beton und die Dämmung unterbinden die Weiterleitung der Spannung.
Bei Weißer Wanne liegt Fundamenterder im Erdreich
Fundamenterder bei WU-Kellern und WU-Kellerböden sowie zum Erdreich gedämmten Kellerböden also nicht mehr in der Stahlbetonkonstruktion selbst, sondern unter der Gebäudesohle im Erdreich – bei nicht unterkellerten Gebäuden bis zu 80 Zentimeter. Dort werden sie ringförmig um das gesamte entstehende Haus herum in V4A–Material eingebaut und mit dem Potentialausgleich in der Bodenplatte verbunden. Im Ernstfall wird so die Überspannung gleich unter die Bodenplatte und ins Erdreich geleitet.
Das klappt natürlich nur, wenn alles technisch korrekt geplant und umgesetzt wird. Bauherren sollten deshalb unbedingt auch auf dieses nur für kurze Zeit sichtbare Bauteil achten und ihren unabhängigen Sachverständigen auch mit der Kontrolle des Fundamenterders beauftragen, denn er entscheidet über die Sicherheit der Bewohner. Es gilt die Regel: Alles was mit Beton ummantelt ist, kann aus normalem Stahl sein. Alles was im Erdreich liegt muss aus nichtrostendem Stahl (V4A-Material) sein.
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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