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EnEV 2014/16: Dämmpflicht für oberste Geschossdecken

Flyer, DIN A4, 2 Seiten

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Seit Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Anforderungen wurden nochmals präzisiert. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke wird ein U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K gefordert. Im Neubau gilt dies ab sofort. Decken im Bestand sind bis spätestens bis Ende 2015 zu sanieren, wenn sie nicht den Mindest-Wärmeschutz der DIN 4108-2 erfüllen. Dabei darf auch nicht die Bodentreppe vergessen werden! Denn schlechte Dämmung und undichte Einbaufugen können die Bodentreppe zum Energiefresser machen, auch wenn die EnEV keinen U-Wert speziell für Bodentreppen vorgibt. 

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