Einige Unterlagen sind unverzichtbar, wenn das Baukindergeld beantragt wird: Meldebestätigung, Grundbuchauszug und Steuerbescheide müssen auf jeden Fall bei der KfW eingereicht werden. Fehlt einer dieser Nachweise, sollten die Antragsteller trotzdem unbedingt innerhalb der Frist tätig werden! Diese Möglichkeiten gibt es:
1. Der Grundbuchauszug fehlt
Liegt nach dem Kauf einer Immobilie der Grundbuchauszug über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Antragsteller ersatzweise zunächst die Auflassungsvormerkung einreichen. Diese muss, wie alle anderen Unterlagen auch, fristgerecht im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden.
2. Der Steuerbescheid fehlt noch
Auch die Steuerbescheide sind unverzichtbar für das Baukindergeld. Liegen diese noch nicht vor, sollten Antragsteller unbedingt vor dem Ablauf der Einreichungsfrist alle bereits vorhandenen Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen. Für den fehlenden Steuerbescheid muss zusätzlich eine formlose Erklärung hochgeladen werden, warum der Nachweis noch fehlt.
Wichtig für alle Familien: Der Antrag auf Baukindergeld darf erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und in der neuen Immobilie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die vollständigen Meldebestätigungen müssen also zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen!
Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter FragenZumBaukindergeld.de
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