Presseinformation vom 08.08.2019

Baukindergeld-Tipp

Antragsfrist einhalten trotz fehlender Unterlagen

Eigentlich sind die sechs Monate Antragsfrist sowie die folgende Einreichungsfrist für die Nachweise von drei Monaten beim Baukindergeld großzügig bemessen. Doch manchmal fehlen auch dann noch die nötigen Unterlagen. Das Problem: Werden die Nachweise nicht fristgerecht im KfW-Zuschussportal hochgeladen, wird der Antrag auf Baukindergeld abgelehnt. Die Experten vom Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de erklären, wie Familien die Fristen dennoch einhalten können.

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Ohne Stolperfallen ins Eigenheim: Damit der Antrag auf Baukindergeld nicht abgelehnt wird, müssen Antragsteller unbedingt innerhalb der Frist ihre Nachweise einreichenFoto: aktion pro eigenheim

Einige Unterlagen sind unverzichtbar, wenn das Baukindergeld beantragt wird: Meldebestätigung, Grundbuchauszug und Steuerbescheide müssen auf jeden Fall bei der KfW eingereicht werden. Fehlt einer dieser Nachweise, sollten die Antragsteller trotzdem unbedingt innerhalb der Frist tätig werden! Diese Möglichkeiten gibt es:

1. Der Grundbuchauszug fehlt

Liegt nach dem Kauf einer Immobilie der Grundbuchauszug über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Antragsteller ersatzweise zunächst die Auflassungsvormerkung einreichen. Diese muss, wie alle anderen Unterlagen auch, fristgerecht im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden.

2. Der Steuerbescheid fehlt noch

Auch die Steuerbescheide sind unverzichtbar für das Baukindergeld. Liegen diese noch nicht vor, sollten Antragsteller unbedingt vor dem Ablauf der Einreichungsfrist alle bereits vorhandenen Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen. Für den fehlenden Steuerbescheid muss zusätzlich eine formlose Erklärung hochgeladen werden, warum der Nachweis noch fehlt.

Wichtig für alle Familien: Der Antrag auf Baukindergeld darf erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und in der neuen Immobilie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die vollständigen Meldebestätigungen müssen also zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen!

Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter FragenZumBaukindergeld.de


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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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