Presseinformation vom 17.03.2021
Last-Minute-Tipps für das Baukindergeld
Keine Eile bei Antragstellung, dafür bei Baugenehmigung und Kaufvertrag
Es ist die beliebteste und auch bekannteste Förderung für Familien: das Baukindergeld. Doch die Zeit läuft ab, Ende März 2021 ist Schluss mit der Förderung von Wohneigentum - zumindest für diejenigen, die dann keinen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung in den Händen halten. Die Zeit drängt also, allerdings nicht wie oft vermutet bei der Antragstellung! Die Experten vom Ratgeberportal aktion-pro-eigenheim.de geben Last-Minute-Tipps für das Baukindergeld.
Wer das Baukindergeld noch beantragen möchte, muss bis Ende März 2021 Nägel mit Köpfen machen:
- Für alle, die eine bestehende Immobilie oder einen Neubau vom Bauträger kaufen, gilt: Der notarielle Kaufvertrag muss bis zum 31.03.2021 unterschrieben werden.
- Für alle Familien, die neu bauen, gilt: Die Baugenehmigung muss bis zum 31.03.2021 erteilt sein.
Keine Eile bei Einzug und Antragstellung
Eines der häufigsten Missverständnisse bei Familien ist, dass sie glauben, auch Einzug und Antragstellung müssten bis zum 31. März 2021 erledigt sein. Das ist aber nicht der Fall! Denn Umzug und Beantragung des Baukindergeldes können auch noch später erfolgen. Wie bisher kann der Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug gestellt werden, spätester Antragszeitpunkt ist der 31.12.2023.
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Baukindergeld 2021 finden Familien unter https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/baukindergeld.php
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Quelle: aktion pro eigenheim
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/presse/PI-Last-Minute-Tipps-fuer-das-Baukindergeld.php