In Sachsen können Familien im Förderprogramm "Familienwohnen" günstige Darlehen für Wohneigentum beantragen. Förderfähig sind die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum durch Bau oder Erwerb sowie im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderliche Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen. Besonders gefördert wird der Erwerb mit Modernisierung von älteren Bestandsimmobilien ("Jung kauft Alt").
Wie hoch ist die Wohneigentumsförderung für Familien in Sachsen?
Die Grundförderung ist ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 50.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren, für welches Kindergeld bezogen wird. Zusätzlich sind maximal 30.000 Euro Darlehen für Haushalte mit geringen Einkünften, maximal 15.000 Euro je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt sowie bis zu 50.000 Euro für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum ("Jung kauft Alt") möglich.
Die Förderdarlehen haben eine Sollzinsbindung von 25 Jahren und einen Sollzinssatz in Höhe von 0,75 Prozent pro Jahr. Bei der Rückzahlung gewährt die SAB zwei tilgungsfreie Jahre sowie ein jährliches Sondertilgungsrecht.
Voraussetzungen für die Familienförderung in Sachsen
Die Förderung der Sächsischen Aufbaubank können Familien beantragen, wenn im Haushalt des Antragstellers mindestens ein Kind lebt, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Kindergeld bezogen wird. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 60.000 Euro, für Ehegatten und Lebenspartnerschaften bei 100.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10.000 Euro.
Die Förderung Familienwohnen kann mit den Förderprogrammen der KfW oder dem SAB-Förderergänzungsdarlehen zu einer Gesamtfinanzierung kombiniert werden. Anträge können online bei der SAB gestellt werden - und zwar vor Beginn des Vorhabens. In einem ersten Schritt empfiehlt sich die Nutzung der SAB-Beratungsangebote.
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