03.03.2023
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Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen 2023

Steuerbefreiung bis 30 kW, Nullsteuersatz, 70-Prozent-Regelung

Seit Anfang 2023 gelten zahlreiche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen, die Bauherren unbedingt nutzen sollten. So baut das Jahressteuergesetz 2022 steuerliche und bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen ab. Zudem gilt eine Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW rückwirkend ab 2022. Auch die Abschaffung der 70-Prozent-Regelung wurde bereits im vergangen Jahr umgesetzt.

Eigenheimsiedlung mit PhotovoltaikBild größer anzeigen

Bauen mit Photovoltaik-Anlage ist seit Anfang 2023 noch attraktiver

Foto: aktion pro eigenheim

Update März 2023: Das Bundesfinanzministerium hat Ende Februar das finale BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. Darin finden sich jede Menge Klarstellungen, Auslegungen und Beispiele. zum BMF-Schreiben

Update Januar 2023: Die verbesserten Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen sollten Bauherren bei ihren Bauprojekten 2023 unbedingt nutzen, denn damit macht sich die Solaranlage auf dem Hausdach schnell bezahlt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Januar 2023 schon erste Informationen bereitgestellt, vor allem zum Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen. Wann und für welche Teile der Solaranalge diese Vergünstigung gilt, können Sie in den FAQ des BMF nachlesen.

Update 16.12.2022:  Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz am 16.12.2022 zugestimmt und hat damit den Weg für steuerliche Verbesserungen für private Photovoltaik-Anlagen freigemacht! Ab 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Solarstromspeicher eine Umsatzsteuer von 0 Prozent. Das macht die Anschaffung für private Haushalte deutlich günstiger. Zudem werden Haushalte mit kleiner Photovoltaik-Anlage von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung gilt für neue und bestehende Solaranlagen.

Diese Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen sieht das Jahressteuergesetz vor:
    
1. Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW
Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt. Sie gilt rückwirkend bereits ab 2022 und ist in §3 Nr. 72 EStG geregelt.

2. Umsatzsteuer: Nullsteuersatz ab 2023 - Abbau von Bürokratie
Für Erwerb und Installation von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern gilt ab Januar 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaik-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaik-Anlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger erwerben.

3. Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) betreiben, die der Ertragsteuerbefreiung unterliegen.

4. Abschaffung der 70-Prozent Regelung greift teilweise schon ab sofort
Die für den 1. Januar 2023 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung für neue Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher Solaranlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der Photovoltaik-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die ab dem 15. September 2022 in Betrieb genommen werden.

Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei Photovoltaik-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall.

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Quelle: Bundesfinanzministerium / BMWK
 
 
 
 

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