13.11.2020
 

Update WEG-Reform: Neues Wohnungseigentumsgesetz gilt ab 1.12.

Modernisierung künftig leichter - die Änderungen im Überblick

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde überarbeitet. Nachdem das Reformgesetz am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kann das neue Recht für WohnungseigentümerInnen am 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Dann sollen Modernisierungen leichter werden, auch die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ändert sich. Ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen.

Eigentumswohnungen in einem NeubaugebietBild größer anzeigen

Das überarbeitete Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll Sanierungsstaus verhindern

Foto: aktion pro eigenheim

Der vom Bundestag verabschiedete "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)" macht vor allem Sanierungen und Modernisierungen einfacher. Sanierungsstaus sollen so verhindert werden.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
  • Die Kosten einer Sanierung tragen die Eigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben. 
  • Haben mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile die Maßnahme beschlossen, tragen alle Eigentümer die Kosten. Ausnahme: Die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
  • Ebenso tragen sämtliche Eigentümer die Kosten, wenn sich die Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisiert.
  • Gut für Elektromobilität, Barrierefreiheit und Einbruchschutz: Künftig erhält jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie eine schnellen Internetanschluss einbauen zu lassen - auf eigene Kosten.
  • Es gibt den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
  • Die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse des Verwalters werden künftig erweitert. Er kann dann zum Beispiel über kleinere Reparaturen eigenverantwortlich entscheiden.
  • Flexiblere Eigentümerversammlungen: Mit dem neuen WEG können Eigentümerversammlungen künftig flexiber gestaltet werden. So können Eigentümer auch online teilnehmen. 
  • Außerdem ist die Eigentümerversammlung künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig.
  • Die Einberufungsfrist für Eigentümerversammlungen wird von zwei auf drei Wochen verlängert.

Update 17.9.2020: Der Bundestag hat dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 17. September 2020 zugestimmt.

Update 13.10.2020: Der Bundesrat hat am Freitag, 9. Oktober 2020, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gebilligt. Die gesetzlichen Neuregelungen treten voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft.

Update 20.10.2020: Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt die WEG-Reform am 1. Dezember 2020 in Kraft.

 
 
 
 
Quelle: Wohnen im Eigentum e.V. / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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