Immobilie an Ehepartner oder Lebensgefährten verschenken
Jeder Eigentümer kann die selbst genutzte Immobilie steuerfrei seinem Ehepartner schenken. Darüber hinaus können alle 10 Jahre 500.000 Euro an sie oder ihn verschenkt werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Wesentlich dürftiger sind die Vorteile für Paare ohne Trauschein. Ein Lebensgefährte kann alle 10 Jahre Werte bis zu 20.000 Euro steuerfrei erhalten. Sind die Freibeträge ausgeschöpft, kassiert das Finanzamt auf den Rest bis zu 50 Prozent.
Immobilie an erwachsene Kinder verschenken
Ist der Partner abgesichert, kommen die erwachsenen Kinder ins Spiel. Beim Kind wird anders als beim Ehepartner die geschenkte Immobilie auf den Freibetrag angerechnet. Es kann jedoch Werte bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil alle 10 Jahre steuerfrei erhalten. Zusätzlich können Steuern gespart werden, wenn ein Kind das geschenkte Haus an seine Eltern vermietet. Auf jeden Fall sollten sich die Eltern gut absichern: Sie können sich nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht in ihrer Immobilie sichern, sondern auch ein Recht auf Vermietung (Nießbrauch), falls man die Mieteinnahmen später für Pflegekosten braucht.
Den Artikel "Immobilie übertragen - vier Wege wie Sie Steuern sparen" finden Sie in der Ausgabe November 2019 der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/vererben.
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