24.01.2022

Sofortiger Antrags- und Zusagestopp bei KfW-Förderung

Förderung für Effizienzhaus 55 endet schon zum 24.1.2022

Nur eine Woche vor dem geplanten Ende der Förderung für das Effizienzhaus 55 ziehen KfW und BMWK jetzt die Reißleine: Seit dem 24.1.2022 gilt ein Antrags- und Zusagestopp bei der BEG-Förderung! Aufgrund der enormen Antragsflut seit November sind die Fördermittel komplett ausgeschöpft, es ist keine Antragstellung mehr möglich. Die Förderung für das Effizienzhaus 55 wird bereits jetzt komplett eingestellt.

Neubau mit EuroscheinenBild größer anzeigen

Die KfW hat einen sofortigen Antragsstopp bei der Förderung verhängt. Die Neubau-Förderung soll zügig neu geordnet werden

Foto: aktion pro eigenheim

Update 1.2.2022: Für bereits bei der KfW gestellte Anträge wurde eine Lösung gefunden.

Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die KfW einen vorläufigen Programmstopp beschlossen. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen im Neubau-Bereich führte zu einer Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Der Förderstopp gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus 55 im Neubau (EH 55), Effizienzhaus 40 im Neubau (EH 40) und energetische Sanierung.

Nicht betroffen von dem Förderstopp sind das Baukindergeld (Programm 424) sowie das Wohneigentumsprogramm (Programm 124).

Förderung für Effizienhaus 55 wird sofort eingestellt
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 (EH55), die ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.

Wie geht es weiter mit der Neubau-Förderung und bereits gestellten Förderanträgen?
Über die Zukunft der Neubau-Förderung für das Effizienzhaus 40 wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Effizienzhaus 55 soll schnell gesetzlicher Mindeststandard werden
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll.

 
 
 
Quelle: KfW / BMWK / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/sofortiger-antrags-und-zusagestopp-bei-kfw-foerderung.php