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Recht, Gesetz und Förderung: Das ändert sich 2023 für Bauherren

Neues GEG verschärft Anforderungen an Neubauten

Hausbau oder Immobilienkauf 2023 - ein schöner und gleichzeitig so schwieriger Plan! Denn die Rahmenbedingungen sind leider alles andere als gut. Umso wichtiger ist es, gut informiert ins neue Jahr zu starten! Wir haben einen Überblick zu Recht, Gesetz und Förderung zusammengestellt - das ändert sich 2023 für Bauherren und Immobilienkäufer.

Ziegelrohbau - Baustelle mit KindernBild größer anzeigen

Hausbau 2023 - ein schöner Plan! Die Rahmenbedingungen sind allerdings nicht besonders gut

Foto: aktion pro eigenheim

GEG 2023: Effizienzhaus 55 ist neuer gesetzlicher Neubau-Standard
Am 1. Januar 2023 ist die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) in Kraft getreten
. Es bringt für Bauherren vor allem höhere Anforderungen im Neubau mit sich - das Effizienzhaus 55 ist der neue gesetzliche Mindeststandard. Gleichzeitig wird die Anrechnung von am Gebäude erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien auf den Primärenergiebedarf deutlich vereinfacht, was den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen beschleunigen soll. Für die Sanierung von Altbauten sieht das GEG 2023 so gut wie keine Veränderungen vor. Das soll sich aber mit der Drittfassung des Gesetzes bis spätestens Januar 2025 ändern.

Neubau-Förderung 2023: Noch viele Unklarheiten, neue Förderprogramme angekündigt
Bis Ende Februar 2023 wurde die bestehende Neubau-Förderung in der BEG noch verlängert. Darin gibt es weiterhin die Förderung für das Effizienzhaus 40 NH. Für laufende Jahr 2023 wurden gleich zwei neue Förderprogramme angekündigt:

  1. Zum einen soll die Neubau-Förderung ab März 2023 eine eigene Förderrichtlinie innerhalb der BEG unter dem Titel "KfN - Klimafreundlicher Neubau" erhalten.
  2. Zum anderen ist eine Wohneigentumsförderung für Familien mit geringerem Einkommen geplant, die ab dem 1. Juni 2023 starten soll.

Die Ausgestaltung beider Förderungen steht noch nicht fest, was bereits bekannt ist, können Sie hier nachlesen. Das Baukindergeld ist Ende 2022 vorzeitig ausgelaufen, für 2023 stehen keine Fördermittel mehr bereit. Eine Antragstellung bei der KfW ist deshalb nicht mehr möglich.

Baufinanzierung 2023: Run auf das Bausparen
Hohe Kreditzinsen, hohe Inflation, steigende Baukosten - 2023 eine Immobilie zu finanzieren, ist gar nicht so leicht. Der unbeständige Markt bietet aber auch Chancen, die informierte Bauherren nutzen können. Was das Zinsniveau angeht, erwarten Experten für 2023 Zinsschwankungen zwischen 3 und 4 Prozent. Eine Renaissance erlebt der gute, alte Bausparvertrag. Bausparen ermöglicht eine sichere Eigenkapitalbildung und niedrig verzinste Darlehen - das nutzen Bauherren und Käufer wieder vermehrt für ihre Immobilienfinanzierung.

Solarboom: Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaik-Anlagen         
Gute Nachrichten für Bauherren und Eigentümer gibt es in Sachen Photovoltaik: Die Solaranlagen sind im vergangenen Jahr zu einem der beliebtesten Bauteile geworden, die Nachfrage ist enorm. Zum Jahresbeginn 2023 sind weitere steuerliche Verbesserungen für die Betreiber in Kraft getreten, die den Ausbau weiter beschleunigen sollen. So sind kleinere Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern von der Einkommen- und der Umsatzsteuer befreit. Die Einkommensteuer-Regelung betrifft sowohl neue als auch bestehende Photovoltaik-Anlagen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.     

--> Wichtig zu wissen: Neben Baden-Württemberg (Solarpflicht schon seit 2022) gilt seit dem 1.1.2023 auch in Berlin eine Solardachpflicht!

Grunderwerbsteuer: Entlastung in NRW, Erhöhung in Hamburg und Sachsen
In NRW ist noch ausreichend Geld im Fördertopf, deshalb werden Bauherren und Immmobilienkäufer dort auch 2023 bei der Grunderwerbsteuer entlastet. Bis zu 10.000 Euro Zuschuss sind hier für private Bauherren und Käufer möglich.

Anders sieht es leider in Hamburg und Sachsen aus: Hier ist die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel gestiegen, nämlich in Hamburg von 4,5 auf 5,5 Prozent, in Sachsen sogar von 3,5 auf 5,5 Prozent.

Energiekosten: Änderungen beim CO2-Preis               
Die eigentlich für 2023 anstehende CO2-Preis-Erhöhung für die fossilen Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wird um ein Jahr verschoben, so dass die Energiekosten nicht noch weiter steigen. Außerdem tritt ein neues Stufenmodell in Kraft, mit dem Mieter:innen bei der Klimaabgabe beim Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet werden sollen: Ab diesem Jahr trägt der Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe. Für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes – der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche – maßgeblich. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters. Selbstnutzende und vermietende Bauherren können diese Zusatzkosten beim Heizen von Anfang an vermeiden, indem sie eine Heizung einbauen lassen, die komplett auf erneuerbare Energien setzt.

Strom- und Gaspreisbremsen: Entlastung bei den Energiekosten
Gas- und Stromkunden werden 2023 bei den Energiekosten entlastet, denn ab März sollen die Preisbremsen greifen und auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Für Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, gibt es bisher nur Vorschläge zur Entlastung, aber noch keine Umsetzung.

Wohngeld: Auch Eigentümer können Anspruch haben            
Nach einer Wohngeldreform haben seit 2023 mehr Haushalte Anspruch auf eine Entlastung mit einem staatlichen Mietzuschuss. Was viele Eigentümer nicht wissen: Auch sie können unter Umständen diese Leistung beziehen, als sogenannten Lastenzuschuss. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ein Antrag kann bei der kommunalen Wohngeldbehörde gestellt werden.

Teures Erbe: höhere Erbschafts- und Schenkungssteuer                           
Im Jahressteuergesetz 2022 wird die steuerliche Bewertung von Immobilien teilweise neu geregelt. Immobilienwerte sollen künftig auch für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert festgestellt werden. Die Folge: Durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt kann eine viel höhere Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Zwar sind die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung gleich geblieben, in Ballungsräumen übersteigen Immobilien diese Werte jedoch oft um ein Vielfaches.

Grundsteuererklärung: Abgabetermin rückt näher
Die Abgabefrist für die digitale Grundsteuerfeststellungserklärung durch alle Immobilieneigentümer:innen endet am 31. Januar 2023.

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Quelle: aktion-pro-eigenheim.de / Verbraucherzentrale / IVD
 
 
 
 

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