04.01.2022
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Recht, Gesetz & Förderung - das ändert sich 2022 für Bauherren

Neubau-Förderung schmilzt immer weiter zusammen

Hausbau oder Immobilienkauf 2022 - was für ein schöner Plan! Allerdings wird wohl auch dieses Jahr einige Klippen für Bauherren enthalten, die es zu umschiffen gilt. Umso wichtiger ist es, gut informiert ins neue Jahr zu starten! Wir haben einen Überblick zu Recht, Gesetz und Förderung zusammengestellt - das ändert sich 2022 für Bauherren und Immobilienkäufer.

Neubau EinfamilienhausBild größer anzeigen

Hausbau 2022 - das ändert sich in diesem Jahr für Bauherren

Foto: aktion pro eigenheim

1. Förderung: Unterstützung für das Effizienzhaus 55 läuft aus
Ende Januar fällt der Vorhang für das Effizienzhaus 55 im Neubau - dann stellt die KfW die Förderung ein. Wer bis dahin seine Unterlagen vollständig parat hat, kann den Zuschuss oder Förderkredit mit Tilgungszuschuss noch beantragen. Ab Februar 2022 muss dann mindestens ein Effizienzhaus 40 gebaut werden, um in den Genuss von Förderung zu kommen.

Da sich der Bund immer weiter aus der Neubau-Förderung zurückzieht, werden die Förderungen der Bundesländer immer wichtiger für Bauherren. NRW hat den ersten Schritt gemacht und ein neues Förderprogramm für Wohneigentum angekündigt, das die Belastung durch die Grunderwerbsteuer abfedern soll. Wann und wie das Förderprogramm startet, ist bisher allerdings noch unklar. Das gilt auch in Hamburg, wo ab 2023 die Grunderwerbsteuer teurer werden soll, für Familien aber spezielle Vergünstigungen geplant sind.

2. Gesetzliche Vorgaben und Regelungen
Eine bundesweite Solarpflicht für Neubauten ist nicht mehr weit. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll offenbar noch in diesem Jahr überarbeitet und verschärft werden, mit strengeren Neubau-Vorgaben und einer Solardach-Pflicht ist dann zu rechnen. Baden-Württemberg setzt die Solardach-Pflicht schon ab Mai 2022 um, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz folgen 2023. Andere Bundesländer arbeiten an entsprechenden Plänen. Wer also jetzt mit längerer Vorlaufzeit ein Haus zu planen beginnt, sollte das von Anfang an berücksichtigen.

Die 1. BImSchV wurde für eine bessere Luftqualität geändert. Im Neubau bedeutet das: Neue Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine müssen jetzt einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung deutlich über das Dach hinausragt.

Die Reform der Grundsteuer tritt zwar erst zum 1. Januar 2025 in Kraft, dennoch müssen Eigentümer schon 2022 tätig werden: Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 ist eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Das gilt auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung. Das müssen Sie jetzt schon über die neue Grundsteuer wissen.

Corona und WEG-Recht: Wichtig für alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder kaufen: Die Sonderregelungen für das Wohnungseigentumsrecht in der Corona-Pandemie werden bis Ende August 2022 verlängert. Gibt es keine neuen Beschlüsse der Eigentümer, kann der Verwalter so im Amt bleiben und der Wirtschaftsplan gilt weiter.

3. Kosten
Rekordpreise für Immobilien machen Bauherren und Immobilienkäufern das Leben schwer. Die Finanzierung sollte jetzt besonders gut geplant und auf Risiken geprüft werden.

Beim Strom sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/kWh. Über niedrigere Strompreise können wir uns dennoch nicht freuen, denn zeitgleich sind die Beschaffungspreise der Versorger gestiegen.

Heizen mit Gas und Öl wird noch teurer: Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe ist Anfang 2022 von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 gestiegen. Bauherren sollten bei der Heizung deshalb gleich auf erneuerbare Energien setzen.

4. Baufinanzierung 2022: Steigende Zinsen
Die Zinsen liegen zum Jahresstart 2022 leicht über dem Zinsniveau des vorigen Jahres. Für die kommenden Wochen erwarten Experten einen weiteren leichten Anstieg. Wer jetzt gerade seine Baufinanzierung plant, sollte den Jahresbeginn für einen Kassensturz nutzen. Dafür werden die Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres gegenübergestellt. So lässt sich herausfinden, wie viel Geld für eine Baufinanzierung zur Verfügung steht - und welcher maximal mögliche Immobilienkaufpreis sich daraus ergibt.

5. Neue Regelungen auch für gebrauchte Immobilien und Altbauten
Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, sollte sich zusätzlich über die Neuigkeiten im Bereich der Sanierung informieren. Den entsprechenden Überblick finden Sie hier.

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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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