05.01.2021
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Recht, Gesetz & Förderung - das ändert sich 2021 für Bauherren

Baukindergeld endet bald / Viele Änderungen bei der Förderung

Noch viel mehr Zauber als der Anfang eines neuen Jahres versprüht wohl der Beginn der Verwirklichung eigener Wohnträume! Wer für 2021 den Grundstein für ein Eigenheim legt, wird davon berichten können. Und was bringt es sonst, das neue Baujahr? Wir werfen einen Blick auf Recht, Gesetz und Förderung - das ändert sich für Bauherren 2021.

Ziegelrohbau mit DachstuhlBild größer anzeigen

Start in das Baujahr 2021, Bauherren können optimistisch sein

Foto: aktion pro eigenheim

Baukindergeld endet bald
Noch ein Quartal lang haben Familien Gelegenheit, den Grundstein für das Baukindergeld zu legen. Wer bis zum 31.03.2021 seine Baugenehmigung erhält oder den Kaufvertrag unterschreibt, kann nach seinem Einzug das Baukindergeld beantragen. Die KfW hat ein neues Merkblatt und die Rahmenbedingungen für das Baukindergeld 2021 veröffentlicht. Beantragt werden kann die Förderung dann noch bis Ende 2023.

Ausgelaufen sind dagegen leider die bayerischen Förderungen für Wohneigentum - die Eigenheimzulage und das bayerische Baukindergeld. Nach den Angaben der BayernLabo ist hier auch keine Verlängerung geplant.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude startet 2021
In einem einzigartigen Kraftakt wird die Förderung für Neubau und Sanierung 2021 neu organisiert: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst alle bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA zusammen und soll die Antragstellung erleichtern. Zum Jahresbeginn 2021 ging die BEG EM zuerst an den Start: Sie betrifft die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, die künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA beantragt werden. Für den Sommer 2021 ist Stufe 2 geplant. Dann wird auch die Kreditförderung für Gebäude und Einzelmaßnahmen umgestellt. Ab dem 1. Juli 2020 finden Bauherren die Effizienzhaus-Förderkredite dann in der BEG WG (= Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden). In diesem Zuge verbessert sich auch die Förderung für die Baubegleitung.

Wichtig: Bis zum 30.6.2020 bleibt für Bauherren noch alles beim Alten: Sie können für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss im KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153) beantragen. Allerdings entfallen die BAFA-Zuschüsse für Wärmepumpen, Holzheizungen und große Solarthermie-Anlagen, die es bisher auch für Neubauten gab. Der Wegfall dieser Förderung wird mit der neuen Effizienzhaus-Förderung ab Sommer 2021 kompensiert. Dann gibt es einen zusätzlichen Bonus für die Nutzung erneuerbarer Energien und für besonders nachhaltige Gebäude.

Nochmal aufgestockt: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit
Gute Nachrichten gibt es auch für Eigentümer, die Barrieren abbauen wollen: Die Zuschüsse für die Barrierereduzierung im KfW-Programm 455-B können wieder beantragt werden! Weil die Fördermittel in den letzten Jahren schon immer vor Jahresende ausgeschöpft waren, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Etat nochmal erhöht: 30 Millionen Euro mehr stehen in diesem Jahr zur Verfügung - insgesamt 130 Millionen Euro für 2021.

Höhere Wohnungsbauprämie und angehobene Einkommensgrenzen
Mehr Geld gibt es seit dem 1. Januar 2021 auch für Bausparer: Die Wohnungsbauprämie steigt und insgesamt haben auch mehr Menschen Anspruch darauf. Wer einen Bausparvertrag hat, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.400 Euro bei Ehepaaren. Alleinstehende können sich dann über eine Höchstprämie von 70 Euro (bisher 45 Euro) freuen, Ehepaare erhalten höchstens 140 Euro statt bislang 90 Euro im Jahr. Auch die Einkommensgrenzen steigen: Während Singles bislang ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) haben durften, steigt dieser Betrag 2021 auf 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro).

CO2-Preis entscheidet über künftige Heizkosten
Am 1. Januar 2021 trat die CO2-Abgabe von 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid in Kraft. Der Einsatz fossiler Energieträger in der Mobilität und für die Wärme in Gebäuden soll so reduziert werden. Von den im vergangenen Jahr insgesamt 108.100 neuen Wohngebäuden waren noch 42,8 Prozent mit einer Öl- oder Gasheizung ausgestattet! Für diese Neubauten wird das Heizen ab diesem Jahr deutlich teurer. Bauherren sollten deshalb von Anfang an auf eine klimafreundliche Heizung setzen und erneuerbare Energien einsetzen, zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage.

EEG 2021: Private Photovoltaik-Anlagen im Vorteil
Zum 1. Januar 2021 trat auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2021 in Kraft, das private Photovoltaik-Anlagen begünstigt. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Ein wichtiger Punkt, der künftig den Betrieb von Elektroautos und Wärmepumpen mit Solarstrom erleichtert. Warum sich eine Photovoltaik-Anlage für den Neubau auch 2021 rechnet.

Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Zum Jahresbeginn 2021 ist auch die geänderte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Damit können Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen immer frei vereinbart werden. Welche Möglichkeiten Bauherren jetzt zur Honorarvereinbarung haben, lesen Sie hier.

Maklerkosten werden jetzt gerechter geteilt - Entlastung für Käufer bei den Nebenkosten
Wer jetzt ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kauft, muss nur noch maximal 50 Prozent der Maklerkosten übernehmen. Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" ist noch Ende Dezember 2020 in Kraft getreten. Wie die Regelung der Maklerkosten im Detail aussieht, lesen Sie hier.

Bauzinsen 2021
Experten erwarten für 2021 weiterhin Mini-Zinsen, die Rahmenbedingungen bleiben günstig. Trotzdem dürfte es für Familien eher schwerer werden, Wohneigentum zu kaufen. Denn die Preise bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau und die Corona-Krise hat für viele Unsicherheiten gesorgt.

Energielabel für Elektrogeräte - das + hat ausgedient
Ab 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue Energielabel: Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore weisen dann nur noch Klassifizierungen A bis G auf. Klassen wie A+++ oder A++ entfallen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sparsamkeit, so dass die Aussagekraft des Energielabels steigt.

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Quelle: aktion pro eigenheim / Verbraucherzentrale NRW / Statistisches Bundesamt
 
 
 
 

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