Wahrscheinlich wäre es schon im Juli 2020 so weit gewesen: Bisher war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der so genannte Förderdeckel verankert. Der besagt, dass wenn alle installierten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zusammen eine Solarkapazität von 52 Gigawatt erreichen, die Förderung aus dem EEG endet. Betroffen wären davon allerdings nur neu installierte Solaranlage gewesen, ältere Anlagen erhalten die Einspeisevergütung garantiert über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Darüber, dass der Solardeckel weg muss, herrscht eigentlich schon lange Einigkeit, auch in der Koalition. Doch Streit um die Windkraft hatte eine Streichung der Fördergrenze bisher verhindert.
Streichung des Solardeckels bringt Planungssicherheit für Bauherren
Wer bei seinem Neubau auch eine Photovoltaik-Anlage einplant, setzt aktuell auf einen hohen Eigenverbrauch. Das ist wirtschaftlich am sinnvollsten, denn der selbst erzeugte Strom ist deutlich günstiger als vom Versorger bezogener Haushaltsstrom. Die Einspeisevergütung dagegen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und beträgt für Strom von Photovoltaik-Anlagen auf dem privaten Hausdach derzeit schon deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom. Dennoch ist die Einspeisevergütung ist nicht zu unterschätzende Finanzierungsquelle für Eigentümer von Solaranlagen. Die Streichung des Solardeckels verhindert finanzielle Einbußen und gibt Bauherren Planungssicherheit.
Prospekt: Paul Bauder GmbH & Co. KG
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