17.12.2021

NRW plant neues Förderprogramm für Wohneigentum ab 2022

Belastung durch die Grunderwerbsteuer soll abgefedert werden

NRW ist eines der Bundesländer mit der höchsten Grunderwerbsteuer - 6,5 Prozent müssten Bauherren und Immobilienkäufer hier berappen. Künftig will die Landesregierung diese Belastung mit einer gezielten Förderung abfedern: Für 2022 ist ein neues Förderprogramm geplant, das für Grundstückskaufverträge gelten soll, die ab dem 1. Januar 2022 beurkundet werden.

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Die Landesregierung NRW plant, Immobilienkäufer ab 2022 bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten

Foto: aktion pro eigenheim

Der am 15. Dezember 2021 verabschiedete Haushaltsplan der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 enthält auch eine positive Überraschung für Immobilienkäufer - unter dem Punkt "Fokus: Förderung von Wohneigentum" heißt es: "Unabhängig von einer etwaigen künftigen Regelung auf Bundesebene wird die Landesregierung mit dem Landeshaushalt 2022 ein differenziertes Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro unter Beteiligung der NRW.Bank auflegen. So sollen gezielt Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum unterstützt und insbesondere die Belastung durch die Grunderwerbsteuer in Teilen kompensiert werden. Das Förderprogramm soll Grundstückskaufverträge umfassen können, die ab dem 01.01.2022 beurkundet werden. Die Einrichtung des Förderprogramms ist insbesondere aufgrund der soliden Haushaltspolitik trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen möglich."

Über die genaue Ausgestaltung des Förderprogramms ist derzeit noch nichts bekannt. Medienberichten zufolge soll die Förderung bis Ende März 2022 beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.

Ampel-Koalition will den Bundesländern Spielräume bei Gestaltung der Grunderwerbsteuer eröffnen
Mit dem angekündigten Förderprogramm kommt die NRW-Landesregierung der Ampel-Koalition zuvor. Diese hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie den Bundesländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag ermöglichen will, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern.

 
 
 
Quelle: Landesregierung NRW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/nrw-plant-neues-foerderprogramm-fuer-wohneigentum-ab-2022.php