25.06.2020

Neuregelung der Maklerkosten tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft

Immobilienkäufer werden ab Ende des Jahres entlastet

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet - damit tritt es nach einer 6-monatigen Übergangsphase am 23. Dezember 2020 in Kraft. Die Neuregelung soll Immobilienkäufer bei den Nebenkosten entlasten, künftig sollen sie maximal 50 Prozent der Maklerkosten übernehmen. Wir erklären die 3 wichtigsten Änderungen.

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Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft

Foto: aktion pro eigenheim

Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" tritt am 23.12. 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Neuverteilung der Maklerkosten: Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Das soll die Bildung von Wohneigentum erleichtern und Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten entlasten.

Diese 3 Punkte sind ab dem 23. Dezember 2020 neu bei Maklerverträgen zu Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern:

1. Maklerkosten für Käufer maximal 50 Prozent
Die Maklerkosten teilen sich künftig Verkäufer und Käufer. Die Weitergabe von Maklerkosten an den Käufer darf künftig nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent erfolgen. Maximal ist also eine 50/50 Teilung der Maklerkosten erlaubt.

2. Verkäufer muss Bezahlung seines Anteils zuerst nachweisen
Künftig muss der Verkäufer nachweisen, dass er seinen Anteil an den Maklerkosten bereits bezahlt hat. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil begleichen. Das Gesetz gilt allerdings nur für private Immobilienkäufer. Bei einer gewerblichen Tätigkeit können die Maklerkosten weiterhin anders vereinbart werden.

3. Mündlich geschlossene Maklerverträge künftig nicht mehr gültig
Maklerverträge über Wohnungen und Häuser müssen künftig immer schriftlich festgehalten werden. Mündliche Verträge haben keine Gültigkeit. Die Schriftform ist vorgeschrieben, um Unklarheiten zu vermeiden.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/neuregelung-der-maklerkosten-tritt-am-23-dezember-2020-in-kraft.php