20.04.2017
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Neues Bauvertragsrecht: Übergabe der Bauunterlagen Pflicht

Diese Pläne und Unterlagen erhalten Bauherren ab 2018

Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Bauvertragsrecht in Kraft und gilt dann für alle Bauverträge mit privaten Bauherren. Für diese sind viele Vorteile damit verbunden, so wird unter anderem endlich verbindlich geregelt, welche Unterlagen und Baupläne vor und nach einem Hausbau ausgehändigt werden müssen.

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Nur wenn Bauherren alle Pläne vorliegen haben, können Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch überprüfen. Das neue Bauvertragsrecht gibt endlich SicherheitFoto: Bauherren-Schutzbund e.V.

Mit dem Paragrafen 650n BGB haben private Bauherren, die einen Verbrauchervertrag abschließen, ab 2018 der Baufirma gegenüber einen Anspruch auf Herstellung und Herausgabe von Unterlagen für ihr Bauprojekt. Selbst wenn dazu nichts im Vertrag steht, greift das neue Gesetz; der Anspruch lässt sich vertraglich weder einschränken noch ausschließen. Diese Regelung zur Unterlagenherausgabe gilt auch für den Bauträgervertrag.

Damit private Bauherren die Möglichkeit haben, ihr Bauvorhaben selbst zu kontrollieren, von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen und auch den Behörden gegenüber die Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu belegen, müssen künftig bestimmte Bauunterlagen und Baupläne von der Baufirma übergeben werden. Geregelt wird nicht nur die Herausgabe der Planungsunterlagen im Vorfeld, sondern auch nach Bauabschluss.

Diese Unterlagen muss die Baufirma ab 2018 herausgeben
Herausgeben müssen Baufirmen sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW für die Förderung verlangt, sofern der Bauunternehmer die Errichtung eines entsprechenden KfW-Effizienzhauses versprochen hat. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen.

Allerdings gilt die Pflicht zur Übergabe der Unterlagen nur für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und deren Übergabe in den Bauvertrag aufnehmen. Sinnvoll sind zum Beispiel Unterlagen wie zusätzliche Prüfprotokolle der Elektronanlage, Nachweise über Baugrundgutachten und Pläne für die Haustechnik.

2017 muss Herausgabe der Bauunterlagen noch individuell geregelt werden
Private Bauherren, die noch 2017 einen Hausbauvertrag abschließen wollen, können sich noch nicht auf neue Bauvertragsrecht berufen. Sie müssen den Umfang der zu übergebenden Unterlagen nach wie vor individuell regeln. Welche Bauunterlagen wichtig sind, können Bauherren hier nachlesen.

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Quelle: VPB / BSB e.V. / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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