Mit der Überarbeitung des Baurechts wurde die neue Gebietskategorie "Urbanes Gebiet" in die Baunutzungsordnung (BauNVO) aufgenommen. Sie soll Kommunen die Möglichkeit geben, Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen und die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das "Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen. So soll bei der Stadtplanung in innerstädtischen Gebieten eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" verwirklicht werden können.
Urbanes Gebiet im Bebauungsplan: Das müssen Bauherren wissen
Im Bereich "Urbanes Gebiet" soll eine Nachverdichtung erleichtert werden, so sollen dort mehr Wohneinheiten entstehen, als in Mischgebieten. Deshalb wurde auch in der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) vorgesehen, dass die Immissionsrichtwerte in urbanen Gebieten tags um 3 dB (A) höher liegen als in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (zum Vergleich: in allgemeinen Wohngebieten liegt der Richtwert 23 dB (A) niedriger). Kritiker hatten schon im Vorfeld der Baurechtsnovelle Kritik in Sachen Lärmschutz geübt.
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