Update 20.4.2022: Die Fördermittel in der neugestarteten KfW-Förderung Neubau waren so stark nachgefragt, dass das Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro bereits am Vormittag des 20.4. ausgeschöpft war. Die Förderung war damit nur wenige Stunden verfügbar. Am 21.4.2022 geht die Neubau-Förderung der KfW jetzt nahtlos in Stufe 2 über: Gefördert wird dann nur noch das Effizienzhaus 40 NH - das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) ist dann Pflicht. Dieses Förderprogramm endet dann zum 31.12.2022.
Neue Förderbedingungen und halbierte Zuschüsse / Einbau von Gasheizung wird nicht mehr gefördert
Um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze der KfW halbiert. Auch die Förderbedingungen wurden geändert, so wird der Einbau von Gasheizungen jetzt nicht mehr gefördert. Förderfähig sind nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien - gefördert wird also ab Effizienzhaus 40 EE. Bauherren sollten ihren Förderantrag zügig stellen, denn die KfW rechnet mit einer sehr hohen Nachfrage und schnell ausgeschöpften Fördermitteln.
Wichtig nach wie vor: Der Förderantrag bei der KfW muss gestellt werden, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben! Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden. Beantragt wird die Förderung wie bisher im KfW-Programm "Wohngebäude Kredit - 261"
Für Vorhaben, für die bis einschließlich 23.01.2022 kein Antrag gestellt wurde, jedoch bereits Liefer- und Leistungsverträge geschlossen und ggf. schon daraufhin mit den Baumaßnahmen begonnen wurde, gilt: Ein Antrag kann gestellt werden, wenn vor dem 24.01.2022 ein Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner zur Inanspruchnahme einer BEG-Kreditförderung geführt wurde, das mit dem dafür bestimmten KfW-Formular dokumentiert wurde. Weitere Infos zum Vorhabensbeginn.
Wann kann der Antrag auf Förderung frühestens gestellt werden?
Bauherren können einen BEG-Antrag ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages stellen. Die endgültige Eintragung als neue Eigentümerin bzw. neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach Durchführung erfolgt sein.
Neubau-Förderung der KfW - das hat sich geändert
Was ist eigentlich...
Das ist 2022 / 2023 für die weitere Neubau-Förderung der KfW geplant:
Weitere Förderung 2022 nur für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse
Sind die jetzigen Fördermittel für das Effizienzhaus 40 ausgeschöpft, schließt sich nahtlos ein anspruchsvolleres Förderprogramm an: Die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) gibt es nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm soll bis zum 31.12.2022 gelten.
Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. "Nachhaltigkeitsklasse" der BEG) und wird dann verpflichtend für eine Förderung. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt. Der Fördersatz beträgt 12,5 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten.
Neubau-Förderung ab 2023
Ab Januar 2023 ist dann ein neues umfassendes Förderprogramm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Neubau-Förderung der KfW finden Sie hier in den FAQ.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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