1. BEG-Förderung Neubau 2023
Förderung für das Effizienzhaus 40 NH bis Ende Februar 2023
Die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude - Kredit 261" wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Die Förderung für das Effizienzhaus 40 NH kann also bis Ende Februar 2023 weiter beantragt werden. Erste Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an.
Neues KfW-Förderprogramm ab März 2023
Einen Neustart der Förderung für Neubauten wird es ab dem 1.3.2023 geben - Neubauten werden dann über eine neue Richtlinie gefördert, die Zuständigkeit liegt beim Bundesbauministerium (BMWSB). Ab März 2023 wird die Neubau-Förderung als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und in einer eigenen Richtlinie sowie mit neuem KfW-Förderprogramm unter dem Titel "KfN - Klimafreundlicher Neubau" geregelt - alle Förderdetails zur neuen Neubau-Förderung ab März finden Sie hier.
Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert
Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wurde Anfang 2023 nun komplett gestrichen. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht: Mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall lohnt. Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW - nämlich im Programm "Erneuerbare Energien - Standard 270". Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen durch steuerliche Erleichterungen 2023 entscheidend verbessert.
Strengere Vorgaben für die Heizung im Effizienzhaus
Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 verschärft: So können Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten.
BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet
Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Sie betreffen vor allem Holzheizungen, Wärmepumpen und die Effizienzhaus-Sanierung. Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen.
2. Wohneigentums-Förderung 2023: Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld
Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Ab Juni 2023 sollen vor allem Familien mit kleinerem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Als Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind sind 60.000 Euro im Gespräch.
3. Förderung der Bundesländer nicht aus dem Blick verlieren
Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand - Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick haben! Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. Teilweise ist eine Komplettfinanzierung möglich, andere Bundesländer bieten eine Schließung von Finanzierungslücken mit ergänzenden Darlehen an. Bauherren können sich bei den jeweiligen Landesbanken und bei den Wohnförderstellen der Kommunen vor Ort beraten lassen.
4. KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile verbessert
Nochmals verbessert wurde Mitte Januar 2023 die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Im Förderprogramm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" wurden die Zinskonditionen weiter vergünstigt und liegen jetzt 2 Prozent unter dem Marktzins.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.